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Pflegerische Vorbehaltsaufgaben im Krankenhaus

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Das Projekt "Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus" (VAPiK),
gefördert vom Katholischen Krankenhausverband Deutschlands (KKVD), startet
bundesweit mit acht Krankenhäusern, um Erkenntnisse im Hinblick auf die
pflegerische Qualität, die Zusammenarbeit im Krankenhaus und einen
zukünftigen Handlungsrahmen für den Umgang mit den Vorbehaltsaufgaben zu
gewinnen.

Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sind seit 2020 bestimmte Aufgaben des
pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten.
D.h., diese Aufgaben dürfen nur noch von Personen ausgeübt werden, die
über eine abgeschlossene Qualifikation als Pflegefachperson verfügen. In
der Praxis wirft diese Regelung allerdings noch viele Fragen auf. Daher
startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP)
nun mit dem Projekt „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“
(VAPiK). Gefördert wird das Projekt vom Katholischen Krankenhausverband
Deutschlands (KKVD), der sich Erkenntnisse im Hinblick auf die
pflegerische Qualität, die Zusammenarbeit im Krankenhaus und einen
zukünftigen Handlungsrahmen für den Umgang mit den Vorbehaltsaufgaben
verspricht. An VAPiK, das bundesweit umgesetzt wird, sind Mitarbeitende
aus acht Krankhäusern in katholischer Trägerschaft beteiligt.

Das PflBG regelt im § 4 u.a. die Erhebung und Feststellung des
individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung
des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation und Entwicklung der
Pflegequalität erstmals als pflegerische Vorbehaltsaufgaben. Allerdings
gelten die Vorbehaltsaufgaben nur in beruflichen Kontexten, d.h. pflegende
Angehörige können weiterhin die pflegerische Unterstützung für ihre
pflegebedürftigen Angehörigen planen und organisieren.

Dem Gesetzgeber geht es bei den Vorbehaltsaufgaben in erster Linie um
diejenige pflegerische Verantwortung, die für die Pflegequalität und den
Patientenschutz von besonderer Bedeutung ist. Zugleich soll mit der
gesetzlichen Regelung eine merkliche Aufwertung der Pflegeberufe erreicht
werden, da eine prozessbezogene Fachpflege in den verschiedenen
Praxisfeldern nur noch durch entsprechend ausgebildetes Personal mit den
erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden darf.

Was bedeutet dies nun für die aktuelle Versorgung von Patientinnen und
Patienten im Krankenhaus? Welche Konsequenzen haben die Vorbehaltsaufgaben
für die Zusammenarbeit im Krankenhaus und für die Kooperation mit weiteren
Einrichtungen etwa bei Entlassungen aus dem Krankenhaus? Welche
Erfahrungen liegen in den Klinken bereits vor? Im Rahmen des Projektes
VAPiK sollen diese Fragen bis zum Ende des Jahres beantwortet und ein
Handlungsrahmen entwickelt werden, der zu mehr Klarheit und
Rechtssicherheit in den Krankenhäusern beitragen soll. Begleitend zum
Projekt ist nun auch die Website www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de online
gegangen. Hier werden nach und nach auch Informationen zu VAPiK und
weiteren Themenfeldern rund um die pflegerischen Vorbehaltsaufgaben
bereitgestellt.

Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 4 68 61 – 30, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der DIP e.V. ist ein gemeinnütziges Institut an der Katholischen
Hochschule NRW in Köln, das seit mehr als 20 Jahren nahezu 200 Projekte in
der Versorgung, Bildung und zu Innovationen in der Pflege umgesetzt hat.

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