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Angesichts der jüngsten Berichterstattung über hohe Korrekturraten bei Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) äußert sich der Verbraucherschutzverein BIVA-Pflegeschutzbund besorgt, aber nicht überrascht. „Diese Entwicklungen bestätigen unsere langjährigen Beobachtungen“, erklärt Ulrike Kempchen, führende Juristin des Vereins. „In unserer täglichen Arbeit unterstützen wir zahlreiche Widersprüche gegen die Gutachten des MD, von denen ein erheblicher Anteil erfolgreich ist.“

Laut einer Recherche des TV-Magazins Report Mainz wurden im Jahr 2022 gegen sieben Prozent der zweieinhalb Millionen Begutachtungen des MD Widerspruch eingelegt, wobei knapp 30 Prozent dieser Widerspruchsverfahren bei unveränderter Sachlage korrigiert werden mussten.

„In unserer Beratungspraxis sehen wir häufig, dass Widersprüche gegen die Begutachtung zum Erfolg führen“, so Kempchen. Ob es sich dabei um Fehlbegutachtungen handele oder ob der Gesundheitszustand bei der erneuten Prüfung ein anderer sei – worauf der MD angesichts der Vorwürfe hinweist –, könne man von außen nicht beurteilen. Klar sei aber, „dass dies bei pflegebedürftigen Personen oft zu einer zu niedrigen Einstufung und damit verbundenem Verlust finanzieller Unterstützung führen kann.“ Kempchen rät dazu, die Begutachtung im Zweifelsfall prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass jede und jeder Betroffene die Pflege und Unterstützung erhält, die er oder sie benötigt und auf die ein Anspruch besteht.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.