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Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt neue Altersgrenze

Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm ist auch für Frauen ab 45
Jahren mit mehr Nutzen als Risiken verbunden. Zu diesem Ergebnis kommt das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in seinem wissenschaftlichen Bericht
zur „Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie bei Frauen unter
50 Jahren“. Das BfS empfiehlt, die untere Altersgrenze für die Teilnahme
am Programm von 50 auf 45 Jahre herabzusetzen. Bisher dürfen Frauen
zwischen 50 und 69 Jahren an der regelmäßigen Röntgenuntersuchung zur
Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen. Die neue Publikation wurde im
Bundesanzeiger und auf der Website des BfS veröffentlicht.

„Der Bericht zeigt, dass das Mammographie-Screening die Sterblichkeit an
Brustkrebs auch bei jüngeren Frauen senken kann. Er belegt außerdem, dass
das damit verbundene Strahlenrisiko relativ gering ist. Das rechtfertigt
die aktuelle Empfehlung des BfS, Frauen bereits ab 45 Jahren die Teilnahme
zu ermöglichen“, sagt BfS-Präsidentin Inge Paulini.

Erweiterung der Altersgrenzen für Frauen in Deutschland und Europa
Der Bericht des BfS ist die wissenschaftliche Grundlage für eine Zulassung
der Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie ab Mitte 40 durch
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) in Form einer Rechtsverordnung. Ob die Teilnahme
dieser Altersgruppe am Mammographie-Screening-Programm von den
gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird, entscheidet der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA).

Das BfS hatte 2022 bereits eine Ausweitung der Altersgrenzen bis 75 Jahre
geprüft und befürwortet. Frauen aus dieser Altersgruppe werden
voraussichtlich ab Mitte 2024 am Screening teilnehmen können. Die
Erweiterung der Altersgrenzen wird auch in der Neufassung der Europäischen
Brustkrebsleitlinie empfohlen.

Nutzen und Risiken der Früherkennung mit Röntgenstrahlung
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. In der
Altersgruppe zwischen 45 und 50 Jahren erkranken in Deutschland jedes Jahr
etwa 5 000 Frauen an Brustkrebs. Für den Bericht zu dieser Altersgruppe
wertete das BfS Publikationen zu acht Studien, die hohen
wissenschaftlichen Anforderungen genügen, aus vier Ländern aus. In die
Analyse flossen Daten von rund 370 000 Frauen im Alter von 39 bis 49
Jahren ein, die zwischen 1963 und 1994 für Studien zum Mammographie-
Screening rekrutiert worden waren. Die Metaanalyse kommt zu dem Ergebnis,
dass das Screening die Brustkrebssterblichkeit in der jüngeren Gruppe in
einem ähnlichen Maß wie in der Gruppe der 50- bis 69-Jährigen reduzieren
kann, also um rund 20 %.

Die Nutzen-Risiko-Abwägung ist bei der Bewertung eines Screenings
besonders wichtig. Denn einen Nutzen von der Teilnahme haben nur erkrankte
Personen. Das Risiko, etwa durch die Röntgenstrahlung, tragen jedoch alle
Teilnehmer*innen an einem Screening gleichermaßen.

Eine Teilnahme am Screening ab 45 Jahren ginge zwar mit einem höheren
strahlenbedingten Risiko einher als eine Teilnahme ab 50 Jahren. Jedoch
wird im Bericht das Strahlenrisiko im Vergleich zum Nutzen als insgesamt
gering eingeschätzt. Aus Sicht des Strahlenschutzes wäre somit eine
Teilnahme am qualitätsgesicherten Mammographie-Screening- Programm bereits
ab 45 Jahren gerechtfertigt. Das Intervall für die Teilnahme von zwei
Jahren sollte auch in dieser Altersgruppe beibehalten werden. Der Bericht
hebt hervor, dass eine umfassende Aufklärung der Frauen für eine
informierte Entscheidungsfindung unerlässlich ist.

Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken,
überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen
Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im
medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und
strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind
weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde
betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen
Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de