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Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin e.V. (DGAI) begrüßt die Initiative von
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die regelmäßige Herzvorsorge
als Kassenleistung anzuerkennen. Dieser Schritt sei eine wichtige Maßnahme
zur Verringerung der Todesfälle durch plötzlichen Herztod. Gemeinsam mit
Experten aus verschiedenen Fachbereichen setzen sich Fachärztinnen und
Fachärzte für Anästhesiologie intensiv für verbesserte Überlebenschancen
nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand ein.

Als Trägerin des Deutschen Reanimationsregisters organisiert die DGAI in
Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und
Anästhesisten e.V. (BDA) regelmäßig die Bad Boller Reanimations- und
Notfallgespräche. Dort wurde erst kürzlich ein Update der „10 Thesen für
10.000 Leben“ veröffentlicht, bei dem die klassische Rettungskette zur
„Überlebenskette“ erweitert wurde. Diese beginnt nicht erst mit der
Notfallsituation, sondern nimmt die Prävention eines außerklinischen Herz-
Kreislauf-Stillstandes mit auf – ein Anliegen, das nun auch durch die
Initiative des Bundesgesundheitsministers aufgegriffen wird.

„Der plötzliche Herztod ist meist nicht plötzlich, sondern kündigt sich
durch frühe Warnzeichen an und ist vermeidbar, insbesondere bei jungen,
scheinbar gesunden Personen“, betont Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner,
Sprecher der Sektion Notfallmedizin der DGAI.

Symptome wie unklare Synkopen (kurzzeitige Bewusstlosigkeit),
Krampfanfälle, kardiale Palpitationen (Herzrasen oder Herzstolpern),
Dyspnoe (Atemnot) oder Brustschmerzen, vergleichbar mit einem Herzinfarkt,
können auf eine zugrundeliegende Erkrankung hinweisen. „Bei Auftreten
solcher Symptome ist eine umgehende medizinische Untersuchung und
Behandlung notwendig, um lebensbedrohliche Situationen zu verhindern“,
ergänzt PD Dr. Jan Wnent, Sprecher des Arbeitskreises Notfallmedizin
innerhalb der DGAI.

Das vorgeschlagene Gesetz zur Herzvorsorgeuntersuchung biete die
Möglichkeit, frühzeitig erkennbare und behandelbare Erkrankungen zu
identifizieren. Die DGAI betont die Notwendigkeit, dabei auch die
genetische Komponente in den Fokus zu nehmen. Genetische Aufklärung kann
dazu beitragen, Familienmitglieder mit einem erhöhten Risiko frühzeitig zu
identifizieren und entsprechende präventive Maßnahmen zu treffen. Dies
beinhaltet auch die Ursachenklärung nach einem überlebten plötzlichen
Herz-Kreislauf-Stillstand sowie standardisierte Obduktionen bei
Verstorbenen nach solch einem Ereignis.

In Deutschland erleiden jährlich etwa 113.000 Menschen einen Herz-
Kreislauf-Stillstand, ein Drittel davon im erwerbstätigen Alter. In rund
60.000 Fällen wird mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen. Von diesen
Patienten erreichen 33 Prozent lebend das Krankenhaus, elf Prozent können
es letztlich lebend verlassen – nur 5.000 davon ohne neurologische Folgen.

Vor diesem Hintergrund ruft die DGAI zu einer verstärkten Sensibilisierung
der Bevölkerung für die Symptome des plötzlichen Herztodes auf und
unterstreicht die Bedeutung von Prävention und Früherkennung für eine
verbesserte Herzgesundheit in Deutschland. „Jede verhinderte Reanimation
ist die beste Situation für die Patienten“, so Prof. Dr. Jan-Thorsten
Gräsner.