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Mehr Orientierung für die Praxis: S3-Leitlinie Schizophrenie aktualisiert

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Von digitalen Therapien bis zur medikamentösen Akutbehandlung: Die
S3-Leitlinie Schizophrenie – Living Guideline der DGPPN wurde erneut an
den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Ziel der Überarbeitung ist
es, Menschen mit Schizophrenie stets eine optimale, evidenzbasierte
Behandlung zu ermöglichen.



Schizophrenien gehören zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen.
Sie gehen meist mit erheblichem persönlichem Leid und einem hohen Risiko
für soziale und berufliche Beeinträchtigungen einher. Ohne eine Behandlung
steigt nicht nur das Risiko für einen schweren Verlauf, sondern auch das
Risiko, dass Betroffene sich selbst gefährden. Auch die Wahrscheinlichkeit
für Gewalttaten ist erhöht. Der konsequenten fachgerechten Behandlung der
Schizophrenie kommt deshalb ein besonderer Stellenwert zu. Die jetzt
aktualisierte „S3-Leitlinie Schizophrenie – Living Guideline“ der DGPPN
soll die Qualität der Behandlung sicherstellen.

„Goldstandard der Versorgung von Menschen, die an einer Schizophrenie
erkrankt sind, ist ein ganzheitlicher Behandlungsansatz“, erläutert Prof.
Dr. Alkomiet Hasan, der Koordinator der DGPPN-Leitlinie. „Mit einer
Kombination aus medikamentöser Behandlung mit Antipsychotika, kognitiver
Verhaltenstherapie, psychosozialen Verfahren und gegebenenfalls nicht-
invasiven Hirnstimulationsverfahren können wir den ganzen Menschen in
seiner Genesung und Recovery unterstützen. Wann immer möglich, sollten
dabei auch Angehörige und nahe Vertrauenspersonen einbezogen werden. Mit
der richtigen Behandlung können viele Menschen auch mit einer
Schizophrenie mit nur wenigen Beeinträchtigungen am Leben teilhaben.“

Für die jährliche Aktualisierung der Living Guideline wurde die Evidenz
zur Behandlung von Menschen mit Schizophrenie neu gesichtet und
eingeordnet. Anschließend wurden alle Empfehlungen der Leitlinie geprüft
und neu zur Abstimmung gestellt. An diesem Prozess waren insgesamt 41
Fachgesellschaften, Verbände sowie Angehörigen- und Betroffenen-
Organisationen beteiligt. Angepasst wurden insbesondere die Empfehlungen
zu digitalen Therapien, zur repetitiven transkraniellen Magnetstimulation
(rTMS) und zur medikamentösen Akutbehandlung.

Die Empfehlungen zum Einsatz digitaler Therapien wurden aufgrund neuer
Evidenz grundlegend überarbeitet. Die aktualisierte Leitlinie empfiehlt
nun bei anhaltenden akustischen Halluzinationen eine Therapie mit
digitalen Avataren, auch wenn diese Behandlung in Deutschland bislang nur
im Rahmen von Studien verfügbar ist. Psychiater Alkomiet Hasan erklärt:
„Die Idee hinter dieser Therapieform, die in Elementen bereits in der
klassischen Verhaltenstherapie eingesetzt wird, ist es, der Halluzination
per Computerprogramm einen Avatar, also ein Gesicht und eine Stimme zu
geben. So wird die innere Auseinandersetzung der Betroffenen mit ihrer
akustischen Halluzination nach außen verlagert.“

Erweitert wurde zudem die Empfehlung zum Einsatz der repetitiven
transkraniellen Magnetstimulation (rTMS), einem nicht-invasiven Verfahren,
bei dem bestimmte Hirnregionen mithilfe wiederholter Magnetimpulse
stimuliert werden, um eine Über- oder Unteraktivierung der Region zu
modulieren. Die Leitlinie empfiehlt jetzt, diese Therapieoption
anzubieten, wenn die medikamentöse Behandlung keine ausreichende Wirkung
erzielt.

Auch die Empfehlungen zur medikamentösen Akutbehandlung wurden aufgrund
neuer wissenschaftlicher Evidenz konkretisiert: Aus Sicht der
Leitliniengruppe ist die Anwendung von Haloperidol zur Kontrolle akuter
Erregungszustände auch zur Off-Label-Anwendung sinnvoll.
Leitlinienkoordinator Alkomiet Hasan erläutert: „Hiermit schafft die
Leitliniengruppe Klarheit für eine klinisch herausfordernde Situation, in
der die Zulassungssituation von Medikamenten nicht im Einklang mit der
evidenzbasierten Medizin steht“.

Insgesamt umfasst die aktualisierte S3-Leitlinie 153 Empfehlungen zu
Diagnostik und Behandlung der Schizophrenie. Als Living Guideline wird die
Leitlinie jährlich aktualisiert. Die Veröffentlichung erfolgt online über
die nichtkommerzielle Plattform MAGICapp und zusätzlich im
Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Die besondere Problematik des Drogen- oder Alkoholkonsums von Menschen mit
Schizophrenie wird in der Leitlinie nicht im Detail behandelt. Hierzu
wurde kürzlich die DGPPN-S3-Leitlinie „Psychosen mit komorbider
substanzbezogener Störung“ veröffentlicht.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/med/profs/psychiatrie-und-
psychotherapie/team/univ-prof-dr-med-alkomiet-hasan/


Originalpublikation:
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-009 S3-Leitlinie
Schizophrenie (AWMF-Reg.-Nr. 038-009, Version 5.0) auf der Website der
AWMF