Pin It

Mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2021 gibt es die Möglichkeit eines zusätzlichen 5% Bonus bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.

Die Erstellung von Sanierungsfahrplänen wird seit vielen Jahren im Rahmen der BMWi geförderten Energieberatung für Wohngebäude unterstützt.

Praxislösung des DEN e.V. für Bauqualität im Gebäudebestand

Die Vorstände des DEN e.V. sprechen sich dafür aus, den Nachweis für die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen zur Gewährung des 5% Bonus unbürokratisch durch eine Energieberatererklärung zu gestalten.

Rückwirkend sind seit 2017 lediglich ca. 30% aller Energieberatungsberichte mit der Druckapplikation erstellt worden. Insbesondere Sanierungen zu einem Effizienzhaus in einem Schritt werden nach wie vor mit der klassischen Berichterstellung bearbeitet. Die Beschränkung auf die mit der Druckapplikation erstellten iSFP beim BAFA-Antragsverfahren halten die DEN-Vorstände Klempnow und Dannecker für bürokratisch und nicht zielführend. „Damit werden nur Mitnahmeeffekte gefördert und bereits jetzt werben einige Hersteller damit schnell noch einen iSFP zu erstellen, zumal die Reihenfolge der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht verpflichtend ist“, erläutert Dipl.-Ing. (FH) Hermann Dannecker.

Das DEN e.V. schlägt eine Energieberatererklärung vor. In einem Formular können die Beratenden somit die empfohlenen Maßnahmen aus dem Beratungsbericht oder iSFP bestätigen und eine fachgerechte Durchführung der Beratung versichern. „Damit würde sich auch der Prüfprozess beim BAFA, und zukünftig bei der KfW, deutlich vereinfachen und diese zusätzlichen Erklärungen gibt es heute schon als Instrumente für die Umsetzung der Förderungen, z.B. die Unternehmererklärung oder die zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale“, ergänzt die Vorstandskollegin Dipl.-Ing. Marita Klempnow.

Zeitnah braucht es eine Praxislösung für das Verfahren zum Bonus für die Sanierungsfahrpläne um Entscheidungssicherheit für Bauherren und Planer zu ermöglichen und die Erreichung der Klimaziele in 2050 zu gewährleisten.

Die vorgeschlagene Energieberatererklärung bietet den Vorteil, dass auch Vor-Ort-Berichte und Sanierungsfahrpläne, die vor dem Verkauf einer Immobilie erstellt wurden, genutzt werden können. Perspektivisch könnte so eine Erklärung/Formular auch in der Energieberatung beim BAFA integriert werden und somit auch die Prüfung der Energieberatungsberichte beschleunigen.

Das Positionspapier finden Sie hier: https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/wp-content/uploads/2021/02/DEN_Stellungnahme_iSFP_Bonus_BEG_11-02-2021.pdf