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Finca auf Mallorca Symbolbild
Finca auf Mallorca Symbolbild

Viele Menschen träumen davon, im Ausland zu leben und dort eine eigene Immobilie zu erwerben. Doch auch wenn solch ein Vorhaben sehr verlockend ist, sollte man beim Immobilienkauf im Ausland nicht zu voreilig sein. Denn je nach EU-Land gelten unterschiedliche Gesetzgebungen für die Versteuerung oder die Nutzung einer Immobilie. Dabei genießen die Deutschen nicht in jedem Land dieselben Rechte wie die Einheimischen. So sind zum Beispiel die Regelungen in Dänemark wesentlich strenger als in Spanien. Dort darf man erst dann ein Haus kaufen, wenn man mindestens fünf Jahre lang steuerpflichtig in Dänemark gelebt hat. Anders ist es in Spanien - wer sich beispielsweise eine Finca auf Mallorca kaufen möchte, kann dies ohne die Einhaltung solch einer Frist problemlos tun.

Deshalb sollte man sich immer vorab umfassend über das geltende Recht in dem jeweiligen Land informieren und bei Unsicherheiten bestenfalls einen Fachanwalt für Immobilienrecht kontaktieren.

 

Besichtigungen immer vor Ort

Wer eine Immobilie im EU-Ausland erwerben möchte, der sollte sich vorab nicht nur intensiv mit den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes beschäftigen, sondern außerdem darauf achten, dass eine Immobilie vor dem Kauf immer persönlich vor Ort besichtigt wird. Nur so kann überprüft werden, ob das Grundstück größere Mängel aufweist. Hinzu kommt, dass Interessenten unbedingt sicherstellen sollten, dass Baupläne sowie Baugenehmigungen für die jeweilige Immobilie vorliegen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, einen Sachverständigen zur Besichtigung mitzunehmen. Dieser ist darauf spezialisiert, Mängel schnell zu erkennen, um so böse Überraschungen zu vermeiden.

 

Finanzierung gründlich überprüfen

Einen Kredit von einer deutschen Bank für eine Immobilie im Ausland zu erhalten, ist kein leichtes Unterfangen. Dies hängt damit zusammen, dass die deutschen Banken solch eine Investition häufig als zu risikohaft ansehen, da die Immobilien nicht dem deutschen Recht unterliegen. Wer aus diesem Grund alternativ einen Kredit bei einer Bank im EU-Ausland beantragen möchte, sollte in jedem Fall berücksichtigen, dass die Gebühren und Zinskonditionen dort oftmals höher ausfallen. Bevor es zum Abschluss von einem Kreditvertrag kommt, sollte man diesen auf sämtliche Details überprüfen und gegebenenfalls von einem Dolmetscher übersetzen lassen.

 

Relevante Unterlagen bei Vertragsabschluss einfordern

Wenn man sich für ein bestimmtes Objekt entschieden hat, ist es wichtig, sich vor dem endgültigen Vertragsabschluss alle relevanten Unterlagen aushändigen zu lassen. Dazu können unter anderem eine Baugenehmigung, ein Eigentumsnachweis, ein Grundbuch- oder Registerauszug sowie ein Grundsteuer-Nachweis zählen. Der Kaufvertrag sollte außerdem nicht zu voreilig unterschrieben und ebenso auf alle Details überprüft werden. Wer die Amtssprache des jeweiligen EU-Landes nicht vollständig beherrscht, sollte auch in diesem Fall am besten einen Dolmetscher hinzuziehen.