Stadt Dortmund Infos:Neue Satzungen der Friedhöfe: Angepasste Maß- und Gestaltungsvorgaben, moderat erhöhte Gebühren
Die Gebührensatzung der Friedhöfe der Stadt Dortmund soll zum 1. Januar 2017 geändert werden. Das hat der Verwaltungsvorstand in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Steigerung der Gesamtkosten insbesondere der Tarif- und Energiekosten bedingt eine moderate Erhöhung der Gebühren. Im Durchschnitt werden diese um zwei Prozent erhöht.
Bei den Urnenbestattungen ist eine Gebührenerhöhung von 2,4 Prozent, bei den teureren Sargbestattungen von 1,2 Prozent geplant. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 1. Januar 2014.
Geringfügig geändert werden soll zum 1. Januar 2017 auch die Satzung der Friedhöfe der Stadt Dortmund.
Die aktuelle Friedhofssatzung gilt seit 2010. Die nun vorgelegte Fassung beinhaltet im Wesentlichen redaktionelle Änderungen. In erster Linie handelt es sich dabei um Konkretisierungen und Begriffsveränderungen, die sich auf Grund des Ende 2014 geänderten Bestattungsgesetzes NRW ergeben haben.
Darüber hinaus werden die Maß- und Gestaltungsvorgaben für Grabmale und Grabeinrichtungen angepasst. Diese Änderungen haben ihren Grund in den Erfahrungen der Friedhofsverwaltung und berücksichtigen insbesondere auch die sich wandelnden Bedürfnisse der Friedhofsnutzer und Gewerbetreibenden.
Der Verwaltungsvorstand hat den Satzungen heute zugestimmt und diese zur weiteren Beratung an die politischen Gremien weitergeleitet.