Zum Hauptinhalt springen

Stadt Dortmund Infos:Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund wird überarbeitet und fortgeschrieben

Pin It

Die Stadt ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verpflichtet, ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen, fortzuschreiben und im Abstand von fünf Jahren sowie bei wesentlichen Änderungen der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Das im Jahre 2011 beschlossene AWK wurde daher nun von EDG in Abstimmung mit der Stadt überarbeitet und fortgeschrieben.

Seit der letzten umfassenden Fortschreibung des AWK im Jahre 2011 sind im Rahmen der öffentlichen Entsorgung einige wesentliche Veränderungen eingetreten wie:

  1. Fortsetzung und Neujustierung des Beteiligungsmodells MVA Hamm-Verbund zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für die Partnerkommunen Stadt Dortmund, Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Soest und Kreis Warendorf für den Zeitraum 2018 – 2022.
  2. Fortführung der kombinierten Wertstofftonne ab dem 01.01.2015 für zunächst drei Jahre mit der gemeinsamen Erfassung von Leichtverpackungen der dualen Systeme mit überlassungspflichtigen Wertstoffen aus dem Hausmüll wie Kunststoffen und Metallen.
  3. Einstellung des Kompostierungsbetriebes im Kompostwerk Wambel. Die biologische Abfallbehandlung erfolgt im Kreis Borken aufgrund der öffentlich-rechtlichen Kooperation seit 2012; umgekehrt liefert der Kreis Borken Restmüll zur Verbrennung in das Müllheizkraftwerk Iserlohn.
  4. Abfallwirtschaftliche Änderungen als Folge des gemeinsamen Betriebshofkonzeptes von Stadt und EDG:
    - Bereits vollzogene Verlagerung des Recyclinghofes Alte Straße zum Standort des ehemaligen Kompostwerkes Wambel,
    - Geplante Verlagerung des Recyclinghofes Nortkirchenstraße zum künftigen Standort „Zeche Crone“ in Hacheney,
    - Schließung der Möbelbörse an der Alten Straße und Verlagerung zum künftigen Standort „Zeche Crone“.
  5. Umgestaltung des Depotcontainernetzes zum Erhalt und zur Verbesserung eines leistungsfähigen, wirtschaftlichen und kundenorientierten Verwertungssystems für Altglas, Altpapier und Alttextilien. Dabei wird ein standortbezogener Verdichtungsgrad von 1:1050 = 1 Standort je 1050 Einwohner festgesetzt (bisher 1:800).

Die vorliegende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 beinhaltet eine Zwischenbilanz über die Umsetzung des Konzeptes 2011 und gibt eine Beschreibung der heutigen rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus wird die Umsetzung der Zielvorgaben der gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz 5-stufigen Abfallhierarchie Vermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling – sonstige Verwertung – Beseitigung beschrieben. Es folgt eine Prognose der voraussichtlichen Abfallmengenentwicklung bis zum Jahr 2026. Weiterhin enthält die Fortschreibung Ausführungen zur Entsorgungssicherheit sowie den Gebühren und schließt mit einer Zusammenfassung ab.

 

Die weltoffene Leuchtanstadt Luzern am Vierwaldstättersee freut sich auf Ihren Besuch

Die Region Sempachersee im Herzen der Schweiz freut sich auf hren Besuch