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Stadt Bochum Infos:Stadt ordnet Stallpflicht für Geflügel an

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Stallpflicht für Geflügel, SymbolbildAb sofort bittet die Stadt Bochum Geflügelhalter in Bochum dringend
darum, Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel,
Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer dichten
Schutzvorrichtung, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert
ist, zu halten. Hiervon sind rund 500 Geflügelhalter betroffen. Der
Grund ist die Bekämpfung der Geflügelpest. Die Stadt Bochum
veröffentlicht diese Regeln in den nächsten Tagen per Bekanntmachung.
Diese gilt einen Tag nach Veröffentlichung, ab dann müssen
Geflügelhalter sie befolgen.

In Bochum ist bisher kein Fall von Geflügelpest bekannt. Das Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat jedoch mitgeteilt, dass eine
Aufstallung durch die Gemeinden auch dann anzuordnen ist, wenn dort
selbst zwar kein Fall von Geflügelpest festgestellt wurde, diese aber an
eine solche Gemeinde angrenzen. In Dortmund ist die Geflügelpest gestern
(Dienstag, 29. November) bei einer Wildente nachgewiesen worden.