Stadt Duisburg Infos:Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Aufgrund personeller Engpässe muss die beim Gesundheitsamt durchgeführte Belehrung im Lebensmittelbereich nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen / IfSG) – das sogenannte „Gesundheitszeugnis“ – voraussichtlich bis zum 24. März ausgesetzt werden.
Nach aktuellem Stand wird dies jedoch ab Montag, 27. März, wieder wie gewohnt möglich sein. Allgemeine Informationen gibt es auf den Internetseiten des Gesundheitsamtes unter www.duisburg.de/vv/53