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Stadt Dortmund Infos:Steuern: Stadt Dortmund führt Tax Compliance Management System ein

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Die Stadt Dortmund ist teilweise steuerpflichtig. In diesen steuerpflichtigen Bereichen muss die Stadt Dortmund wie ein gewerbliches Unternehmen alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllen (zum Beispiel: verkaufte Essen im städtischen Betriebsrestaurant oder verkaufte Eintrittskarten für städtische Hallenbäder).

Die Digitalisierung sowie die steigenden steuerlichen Transparenz- und Dokumentationspflichten stellen die Stadt Dortmund vor immer größere Herausforderungen. Hinzu kommt, dass die Zahl der steuerpflichtigen Sachverhalte aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2015 (§2b UStG) ab dem Jahr 2021 steigen wird.  

Zur Vorbereitung auf die gestiegenen Anforderungen wird die Stadt Dortmund ein Tax Compliance Management System (TCMS) einführen. Die Stadt Dortmund hat bereits jetzt ihre steuerlichen Verpflichtungen vollständig erfüllt. Das vom Deutschen Städtetag empfohlene TCMS soll vertiefend dazu dienen, das gesetzeskonforme Verhalten im Steuerbereich sicher zu stellen und systematisch zu dokumentieren. Somit werden mit der Einführung eines TCMS bei der Stadt Dortmund verwaltungsweit die bestehenden Prozesse systematisch auf steuerliche Risiken untersucht. Solche Risiken sollen durch geeignete präventive Maßnahmen erkannt und vermieden werden.

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