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Stadt Duisburg Infos:Bürger- und Ordnungsamt untersagt illegales Bordell

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Bei der Kontrolle eines Bordellbetriebes in Duisburg-Meiderich am 8. März durch das Bürger- und Ordnungsamt wurde festgestellt, dass der Betrieb nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz verfügt.

 

Darüber hinaus wurde in der Wohnung eine Prostituierte angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhielt und dort im Betrieb der Prostitution nachging. Diese wurde von der Polizei vorläufig festgenommen.

 

Der Betrieb wurde sofort durch das Bürger- und Ordnungsamt geschlossen und versiegelt. Der Verantwortliche hat nun mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens sowie mit der Prüfung seiner persönlichen Zuverlässigkeit zu rechnen.