Stadt Dortmund Infos:Wohnraumförderung 2018: Verbesserte Bedingungen für mehr geförderten Wohnungsbau
Höhere Fördermittel für sozialen Wohnungsbau, Mietobergrenze bis 5,55 Euro pro Quadratmeter und zusätzliche förderfähige Baumaßnahmen im Bestand sind Inhalte der Sozialen Wohnraumförderung, die das Landesbauministerium NRW für 2018 erlassen hat. Das Amt für Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund berät über die neuen Förderbedingungen, mit denen der Anteil des geförderten Wohnraums erhöht werden soll.
Für 2018 hat das Land NRW der Stadt Dortmund ein Förderkontingent in Höhe von 30 Millionen Euro als Globalbudget zur Schaffung und Modernisierung von Wohnungen zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 konnten in Dortmund mit einem Fördervolumen von rund 51 Millionen Euro 1013 Wohnungen gefördert werden.
Im Rahmen der neuen Wohnraumförderung 2018 können Bau und Erwerb von Wohneigentum sowie die Schaffung und Modernisierung von Mietwohnungen gefördert werden. Die einzelnen Förderbausteine sind im Vergleich zum Vorjahr verbessert worden.
Erhöhte Förderdarlehen und Tilgungsnachlass für Familien
Im Rahmen der Eigentumsförderung können Familien jetzt erhöhte Förderdarlehen in Anspruch nehmen. Ein Haushalt mit vier Personen hat Anspruch auf zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 130 000 Euro, 7500 Euro mehr als im Vorjahr. Unerheblich für die Höhe der Förderdarlehen ist zukünftig das Baujahr des Hauses. Während bisher Gebäude, die vor 1995 errichtet wurden, regelmäßig nicht gefördert werden konnten, sind jetzt Darlehen auch für ältere Bestandsimmobilien möglich.
Familien können erstmals auch einen Tilgungsnachlass (Schulderlass) in Höhe von 7,5 Prozent der gewährten Darlehen beantragen, so dass ein Darlehen von 100 000 Euro nur in Höhe von 92 500 Euro zurückgezahlt werden muss.
5,55 Euro Mietobergrenze für geförderten Wohnraum
Im Bereich des Mietwohnungsneubaus wurden die Förderdarlehen für Wohnungen mit Bindung nach dem Fördertyp A um 75 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht. Die Mietobergrenze für diese Wohnungen wurde von 5,25 Euro auf 5,55 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich erhöht. Daraus ergibt sich trotz der stetig steigenden Baukosten eine höhere Rentabilität für die Bauherren und damit ein zusätzlicher Anreiz, geförderten Wohnraum zu schaffen.
Modernisierungsförderung auch für Bestandsinvestitionen
Die neue Förderrichtlinie zur Modernisierung löst die bisherige Förderrichtlinie für Bestandsinvestitionen mit Fördermöglichkeiten für einzelne Module ab. Dadurch sind nun alle Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden förderfähig, insbesondere energetische Maßnahmen und der Abbau von Barrieren. Darüber hinaus sind zukünftig mit der Modernisierung verbundene Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig, die nach altem Recht weitestgehend unberücksichtigt blieben. Auch die bisher erforderlichen Eigenleistungen sind nicht mehr Fördervoraussetzung. Neben dem niedrigen Zins profitieren Investoren auch zukünftig von erhöhten Tilgungsnachlässen in Höhe von 20 Prozent. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten, maximal sind 100 000 Euro je Wohnung möglich.
Die Förderung sowohl im Mitwohnungsbau als auch bei der Modernisierung zieht nach sich, dass die Wohnungen ausschließlich an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden dürfen. Mehr als 50 Prozent der Haushalte in Dortmund haben einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und könnten diese Wohnungen anmieten.
Weitere Informationen und Beratung im Wohnungsamt
Die Fördermittel können beim Amt für Wohnen und Stadterneuerung, Südwall 2-4, in Dortmund beantragt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Interessierte gern persönlich oder telefonisch unter Telefon 0231/50-2 97 22. Dort gibt es auch Broschüren zu den Förderthemen. Darüber hinaus sind weitere Informationen und die Einkommensgrenzen auf den Seiten der NRW.Bank unter www.nrwbank.de abrufbar.
