Dieselskandal: Landgericht Bochum findet erneut deutliche Worte
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Volkswagen zur Rücknahme eines Volkswagen Tiguan und Rückzahlung des Kaufpreises sowie zur Zahlung von 4 % Zinsen seit Kauf im Jahr 2008 verurteilt
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Und wieder stellte sich das Landgericht Bochum auf die Seite des Verbrauchers und verurteilte Volkswagen zur Rücknahme eines Tiguan mit Betrugs-Motor wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (Urteil vom 28.05.2019, Az. I-1 O 130/18). Mit den Zinsen erhält die Klägerin also deutlich mehr als sie ursprünglich für das Auto gezahlt hat. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die verwendete Motorsteuerungssoftware eine verbotene Abschaltvorrichtung darstelle. Durch diese Täuschung habe die Klägerin einen für sie wirtschaftlich nachteiligen Kaufvertrag abgeschlossen, worin auch bereits der Schaden zu sehen sei. Da der Schaden bereits im Abschluss des Kaufvertrages liege, sei es unerheblich, ob das durchgeführte Software-Update die Folgen der Manipulationssoftware vollständig beseitigt oder negative Auswirkungen auf das Fahrzeug habe. Der Einsatz der Manipulationssoftware und die hiermit verbundene Täuschung aller zukünftigen Käufer der damit ausgestatteten Fahrzeuge seien sittenwidrig gewesen, so das Gericht. Beweggrund zur Vornahme der Softwaremanipulation und der entsprechenden Täuschung hierüber sei die Erhöhung der Absatzzahl und die Erzielung eines höheren Gewinns. Dabei sei ausgenutzt worden, dass der Endverbraucher darauf vertraut habe, dass ein Fahrzeug, das von einem Hersteller für den Verkauf freigegeben wurde, die Zulassungsprüfungen ordnungsgemäß durchlaufen hat und dementsprechend die gesetzlich vorgegebenen Werte ohne weiteres einhalte. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte verstoße die mit erheblichem Aufwand betriebene Manipulation der Software einer Vielzahl von in den Verkehr gebrachten Fahrzeuge und die damit verbundene Täuschung der Käufer gegen das Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Dem könne auch nicht entgegengehalten werden, dass die Klägerin nicht unmittelbar dem Schutzweck der verletzten EG Verordnung unterfällt, da diese Verordnung in erster Linie dem Umweltschutz dienen soll. Die Auswirkungen der Verletzung dieser Verordnung und der sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen treffen auch unmittelbar die Klägerin als Eigentümerin des Fahrzeugs, das stets jedenfalls mit dem Makel behaftet sei, von dem Abgasskandal betroffen zu sein. Auch an der Kenntnis des damaligen Vorstandes hatte das Gericht keinen Zweifel. Hinzu komme, dass der umfangreiche Vortrag des Klägers eine sogenannte sekundäre Darlegungslast beim beklagten Konzern ausgelöst habe, wonach dieser hätte Farbe bekennen müssen, dies jedoch nicht tat. „Nun wurde erneut bestätigt, wir auf dem richtigen Weg sind. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Rechtsprechung unseren Argumenten folgt und sich voll auf die Seite des Verbrauchers stellt,“ sagt der Kölner Rechtsanwalt Prof. Marco Rogert von der Kanzlei Rogert und Ulbrich, die den Kläger in Wiesbaden vertrat. „Ohne gerichtliche Hilfe würde der Verbraucher vom Konzern auch hier im Regen stehen gelassen werden.“ |
