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Falschfahrer Rettungsgasse
Falschfahrer Rettungsgasse

Dortmund (ots) Lfd. Nr.: 0901 Wie bereits gestern (8. August) berichtet, ereignete sich nachmittags ein folgenschwerer Verkehrsunfall auf der Brackeler Straße.

Eine Frau aus Bochum war als Falschfahrerin aus bislang ungeklärter Ursache gegen 16 Uhr auf dem linken Fahrstreifen der Brackeler Straße in Fahrtrichtung Asseln unterwegs. Es kam zum Zusammenstoß mit zwei Autos.

Die 69-jährige Bochumerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen, denen sie noch am Abend im Krankenhaus erlag.

Aufgrund des Unfalls staute sich der Verkehr auf der Brackeler Straße. Ein bislang noch unbekannter und ungeduldiger Audifahrer empfand den Rückstau und die damit verbundene Wartezeit offenbar als zu lange. Er wendete sein Auto - einen weißen Audi - und fuhr entgegen der Fahrtrichtung durch die Rettungsgasse, die die Verkehrsteilnehmer für die Rettungskräfte ansonsten vorbildlich gebildet hatten, zurück in Richtung Borsigplatz.

Ein Feuerwehrmann, der sich privat ebenfalls im Rückstau des Unfalls befand zögerte nicht. Er fotografierte den Audi und meldete den Vorfall der Polizei.

Diese hat die Ermittlungen zum Halter und Fahrer aufgenommen.

Verkehrsteilnehmer, die ohne Anweisung die Rettungsgasse nutzen, begehen laut Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit. Das Wenden und entgegen der Fahrtrichtung Fahren kann mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Mit einer nachgewiesenen Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro. Neben der Ordnungswidrigkeit kann auch eine Straftat nach Paragraf 315c des Strafgesetzbuchs vorliegen - die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Vergleiche auch Pressemeldung lfd. Nr. 0897 https://www.presseportal.de/print/4344243-print.html