Stadt Bochum Infos:Antrag auf Wohngeld gibt es nun in „Leichter Sprache“
Wohngeld-Broschüre Leichte Sprache
Die Info-Broschüre und die Ausfüllhilfe für den Wohngeldantrag in „Leichter Sprache“ können Bürgerinnen und Bürger bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohngeldstelle, Bildungs- und Verwaltungszentrum, Gustav-Heinemann-Platz 2–6, in der dritten Etage erhalten. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter den Rufnummern 02 34 / 910 – 19 10 und – 27 16. Zudem sind die Info-Broschüre und die Ausfüllhilfe auch auf der Internetseite des Amtes für Soziales unter www.bochum.de unter dem Stichwort „Wohngeld“ verfügbar.
Die ersten Schreiben in „Leichter Sprache“ hat Bochum in dem Modellprojekt 2017 aufgelegt: eine Info-Broschüre und einen Antrag zum „Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“. Das Ziel dieser Angebote: „Leichte Sprache“ bedeutet für Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten mehr Selbstbestimmung im Alltag. Die Übersetzungen sollen ebenso Zugewanderten, die die deutsche Sprache noch nicht sicher beherrschen, helfen, städtische Briefe besser zu verstehen. Dazu haben Beschäftigte der am Modellprojekt beteiligten Kommunen Fortbildungen in „Leichter Sprache“ erhalten. In Arbeitsgruppen sichteten sie in den vergangenen dreieinhalb Jahren schriftliche Informationen wie Briefe, Anträge, Formulare, Bescheide oder Broschüren und wählten aus, welche in Leichte Sprache übersetzt werden sollten. Bei den Übersetzungen bezogen die Arbeitsgruppen als Expertinnen und Experten in eigener Sache auch Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten ein. Die Übersetzung von Texten erfolgte nach den Regeln der „Leichten Sprache“: einfache, bekannte Wörter nutzen, kurze Sätze bilden, Nominalstil vermeiden, die wichtigsten Informationen zuerst. Zwei Büros für „Leichte Sprache“ erstellten letztlich die Texte: das der Lebenshilfe Bochum und das des Forschungsinstituts für Technologie und Behinderung (FTB) der Evangelischen Stiftung Volmarstein. Nun endet das Modellprojekt mit der Informationsbroschüre und Ausfüllhilfe für den Antrag auf Wohngeld.
Die rechtsverbindliche Formulierung von Texten in „Leichter Sprache“ stellte und stellt nach wie vor eine besondere Herausforderung dar, denn bisher gibt es noch keine grundlegenden Erfahrungen zur Rechtsverbindlichkeit. „Daher wird in der Regel so verfahren, dass den rechtssicheren Originalverwaltungsakten eine allgemein formulierte Erläuterung in ,Leichter Sprache‘ beigefügt wird“, erläutert Ulrike Salomon-Faust vom städtischen Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion. „Schriftstücke in ,Leichter Sprache‘ haben bisher selbst keine rechtliche Gültigkeit. Bis zur endgültigen Fertigstellung und Nutzung der ersten Texte in ,Leichter Sprache‘ waren und sind daher viele verschiedene Abstimmungsvorgänge nötig.“
Modellprojekt „Leichte Sprache“
Die Stadt Bochum war, neben der Stadt Paderborn und dem Ennepe-Ruhr-Kreis, von November 2015 bis Mai 2019 als Modellkommune in dem Projekt „Übersetzung von Verwaltungsakte in Leichte Sprache“ beteiligt. Im Rahmen des Projektes wurden einzelne Verwaltungsschreiben und Bescheide der Stadtverwaltung, die häufig an Menschen mit Lernschwierigkeiten verschickt werden, in Leichte Sprache übertragen. Die Projektleitung lag beim Forschungsinstitut für Technologie und Behinderung der Evangelischen Stiftung Volmarstein (FTB) mit Beteiligung des Büros für Leichte Sprache Volmarstein und der Idema Gesellschaft für verständliche Sprache mbH in Bochum. Gefördert wurde das Modellprojekt von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern haben die Beteiligten Konzepte zur barrierefreien Kommunikation in der kommunalen Verwaltung entwickelt, erprobt und evaluiert. Insgesamt war Bochum an drei kommunalen Arbeitsgruppen beteiligt: „Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“, „Bildung und Teilhabe (BUT)“ und „Wohngeld“. Neben kompletten Übersetzungen sind auch erklärende Infohefte sowie Ausfüllhilfen in „Leichter Sprache“ als Ergänzung zu den bisherigen Antragsformularen entstanden. Ansprechpartnerin für das Projekt und für Leichte Sprache ist Ulrike Salomon-Faust vom Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion, Telefon 02 34 / 910 – 20 47, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .
