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Stadt Duisburg Infos:Etatrede von Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

es sind nun acht Monate vergangen, seit ich das Amt des Stadtkämmerers übernommen habe und daher freue ich mich, heute den Entwurf des Doppelhaushalts 2020 / 2021 in den Rat der Stadt Duisburg einbringen zu dürfen. So viel kann ich schon sagen: Es ist uns wieder gelungen, einen planerisch ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen, in dem auch mittelfristig positive Jahresergebnisse erzielt werden.

 

  1. Die Richtung stimmt: Eckpunkte des Doppelhaushalts

 

Es ist schon der fünfte Haushaltsplanentwurf, in dem die Aufwendungen geringer als die Erträge ausfallen. Damit tragen wir dazu bei, die Überschuldungssituation in Duisburg sukzessive weiter zu vermindern. Dazu sind wir als Stärkungspaktkommune rechtlich verpflichtet und dieses Ziel verfolgen wir in Duisburg sehr konsequent. Zunächst werden wir das Jahr 2020 mit einem Plus von rund 1,5 Mio. Euro abschließen. In 2021 steht uns dann eine besondere Herausforderung bevor: Wir müssen den vom Stärkungspaktgesetz geforderten Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erreichen. Das wird das erste Mal seit 1992 sein. Daher haben wir vorsichtig mit einem Jahresüberschuss von 0,6 Mio. Euro kalkuliert. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung sieht unsere Kalkulation positive Jahresergebnisse vor:

Sie belaufen sich auf knapp 1 Mio. Euro in 2022, 2,5 Mio. Euro in 2023  und 0,3 Mio. Euro im Jahr 2024.

 

Der vorliegende Doppelhaushalt bewegt sich in seinem Aufwandsvolumen knapp unterhalb der Marke von 2 Milliarden Euro. Damit erhöhen sich die Aufwendungen auch in den beiden kommenden Jahren im Vergleich zur laufenden Haushaltsperiode. 2020 ist ein Plus von 58,5 Mio. Euro vorgesehen.Die Planungsschwerpunkte liegen dabei ganz klar auf den Bereichen, die seit Jahren mitunter durch Aufgabenzuwächse geprägt sind: Die Personalaufwendungen steigen um 12,7 Millionen Euro auf 407,7 Mio. Euro in 2020. Auch die Transferaufwendungen sind angewachsen und belaufen sich in 2020 auf knapp 780 Mio. Euro.

 

Auch bei den Investitionen lassen wir nicht nach: Im Finanzplanungszeitraum bis einschließlich 2024 planen wir im Konzern Stadt über 2 Mrd. € zu investieren. Rund 660 Mio. € davon allein im Kernhaushalt für unsere Infrastruktur wie Straßen, Brücken, Gebäude, IGA etc.

 

Es ist uns in den letzten Jahren durch die disziplinierte Haushaltsführung gelungen, Freiheiten in der haushalterischen Gestaltung zu erarbeiten. Diese nutzen wir für Duisburg!

 

  1. Freiheiten erarbeitet

 

Mit der bereits begonnenen Einstellung von 117 neuen Kolleginnen und Kollegen haben wir einen großen Schritt in Richtung einer moderneren und leistungsfähigeren Verwaltung getan. Diese dringend notwendige Verstärkung ist eine Investition in unsere wichtigste Ressource und hilft uns, besonders die Bereiche mit Bürgerkontakt zu entlasten und die Verwaltungsabläufe weiter zu verbessern.

 

Ich freue mich, dass wir die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit der erfahrenen Beamtinnen und Beamten jetzt ebenfalls wieder entsprechend würdigen können. Es wird auch in diesem Jahr wieder eine Beförderungsrunde geben, die sogar etwas größer ausfällt, als in den vergangenen Jahren. Rund 560 Kolleginnen und Kollegen werden im November von Oberbürgermeister Sören Link und den Beigeordneten im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Mercatorhalle und im Rathaus befördert.

 

Die Digitalisierung nimmt als Schlüsselthema der kommenden Jahre ebenfalls eine wichtige Zukunftskomponente in Duisburg ein. Der Doppelhaushalt umfasst für digitale Projekte in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt eine Ansatzsteigerung um 8 Millionen Euro im konsumtiven und investiven Bereich. Diese finanzielle Aufwertung wird dabei helfen, Vorhaben wie beispielsweise Smart City Duisburg, die Digitalisierung der Akten zur sogenannten „E-Akte“ oder digitale Lösungen im Verkehrsmanagement weiter voran zu treiben.

 

Diese kleine Aufzählung zeigt, dass wir den bisher zurückgelegten Weg hin zu einem solide finanzierten Haushalt schon sehr erfolgreich beschritten haben und uns Schritt für Schritt mehr Gestaltungsspielraum erarbeiten.

Wenn ich dabei von „Wir“ spreche, schließe ich bewusst den Rat und die Verwaltung mit ein. Mein Dank gilt besonders Ihnen - dem Rat der Stadt. Sie haben als wichtigstes Gremium die zukunftsweisenden Entscheidungen getroffen, die uns heute die Möglichkeit geben, die wichtigen Schwerpunkte im vorliegenden Doppelhaushalt zu setzen.

Dank sagen möchte ich auch all meinen Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung. Sie haben Vorschläge zur Optimierung der Abläufe und Prozesse gemacht und die Impulse, die der Verwaltungsvorstand gesetzt hat, in tragfähige Konzepte umgesetzt. Unserer gemeinsamen Anstrengung ist es zu verdanken, dass in Duisburg ein ausgeglichener Haushalt ohne Bangen und Zittern möglich ist und wichtige Zukunftsthemen jetzt angegangen werden können.

Das ist für eine Kommune in der Haushaltssanierung nicht selbstverständlich. Die Kommunalaufsicht wacht jedes Jahr über die Einhaltung der Haushaltsdisziplin und gilt vielleicht dem ein oder anderen als unliebsame Hürde bei den Haushaltsberatungen. Das Gegenteil ist jedoch für Duisburg der Fall: Wir können uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung verlassen. Sie war nach eingehenden Prüfungen bisher vom Duisburger Weg zur Haushaltskonsolidierung überzeugt und wird es auch in diesem Jahr sein. Wir haben damit gezeigt, dass wir in Duisburg unsere Verantwortung gegenüber künftigen Generationen ernst nehmen. Wir verplanen nur so viel Geld, wie wir haben. Das ist seit Jahren der Maßstab unserer Haushaltsplanung. Das ist solides Haushalten!

 

Wenn wir über die Haushaltssituation in Duisburg sprechen, ist es ganz wichtig, sich die Bedeutung des Stärkungspakts in der Vergangenheit und vor allem für die Zukunft klar zu machen. Der Jahresüberschuss im vergangenen Jahr 2018 beläuft sich auf 46,9 Millionen Euro. Dieses – sehr gute - Ergebnis beinhaltet eine Konsolidierungshilfe in Höhe von 31 Millionen Euro. Das bedeutet, dass wir 15,9 Millionen Euro in gemeinsamer Anstrengung selbst erwirtschaftet haben.

 

Dieser Überschuss war einerseits vielen Jahren der wirtschaftlichen Blüte und der sprudelnden Steuererträge zu verdanken. Das Bruttoinlandsprodukt kannte nur eine Richtung: nach oben! Auch die Beschäftigung im Land – und auch in Duisburg - hat mit dieser wachsenden Entwicklung Schritt gehalten. Aber das positive Jahresergebnis war auch das Resultat einer klugen und nachhaltig angelegten Steuerpolitik. Es war richtig und wichtig die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer anzuheben und auf dem aktuellen Niveau zu belassen. Es ist allgemein bekannt, dass bei solchen Jahresergebnissen gerne die reflexartige Forderung nach einer Hebesatzsenkung kommt. Lassen Sie mich darauf nur mit einer alten und weisen Grundregel antworten: „Haushalte und Unternehmen ruiniert man in guten Jahren!“

 

  1. Was kommt?

 

Vielmehr bin ich mir in einem Punkt sicher: Wenn ich mir die Straßen, Schulen, Sportanlagen und öffentlichen Gebäude anschaue, haben wir in den nächsten Jahren noch viele Herausforderungen vor uns, bevor wir über Kürzungen bei den Steuererträgen nachdenken sollten. Zunächst sollten wir das Gesetzesvorhaben zur Neuregelung der Grundsteuer abwarten.

An dieser Stelle kann ich jedoch eine klare Zusage geben: Wir werden mit der Umstellung der Grundsteuerbemessungsgrundlage insgesamt keine Mehrerträge bei der Grundsteuer B erzielen wollen als im Vergleich zur bisher gültigen Rechtslage. Das Aufkommen soll sich an dem der Vorjahre orientieren. Aber es wird Umverteilungen geben. Zumindest dann, wenn es der Bund und das Land rechtzeitig vor Jahresende schaffen, eine rechtskräftige Neuregelung zu beschließen. Sollte diese nicht ab dem 01.01.2020 der Fall sein, entfällt die Grundlage für die Erhebung der Steuer vollständig.

 

Und das bedeutet, dass uns ein Ertragsausfall von rund 137 Millionen Euro pro Jahr droht. Eine Kompensation in dieser Höhe wäre trotz positiver Jahresüberschüsse bei Weitem nicht zu erbringen.

 

In der Diskussion über die finanzpolitischen Rahmenbedingungen muss auch die übrige Ertrags- und Steuerbasis Erwähnung finden. Seit fast 10 Jahren erleben wir ein ununterbrochenes wirtschaftliches Wachstum während sich die Zinsen auf einem in der jüngeren Vergangenheit einmalig niedrigem Niveau bewegen. Von Jahr zu Jahr fielen die Steuerschätzungen und Einnahmeerwartungen optimistischer aus.

Dennoch scheint derzeit der Scheitelpunkt dieser Entwicklung erreicht zu sein. Es zeichnet sich deutlich eine Abkühlung der Konjunktur ab. Das preis- und saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt rutschte im 2. Quartal 2019 bereits ganz leicht ins Minus. Für einige Ökonomen kündigt sich damit zunächst eine stagnierende bzw. in Zukunft sogar leicht rückläufige wirtschaftliche Entwicklung an. Es wird teilweise schon vorsichtig von einer beginnenden Rezession gesprochen. Diese Entwicklung wird auch an Duisburg nicht spurlos vorüber gehen. Für einen international orientierten Industrie- und Logistikstandort können die Folgen eines Konjunktureinbruchs verbunden mit einer geringeren Wirtschaftsleistung, weniger Neueinstellungen und sinkender Binnennachfrage gravierend sein: Eine direkte Folge wäre unter anderem der Rückgang von Erträgen aus dem Gemeindeanteil der Einkommen- sowie der Umsatzsteuer. Die Ansätze betragen für den Einkommensteueranteil 202 Mio. Euro in 2020 bzw. 211 Mio. Euro in 2021. Der Umsatzsteueranteil beläuft sich auf 46 Mio. Euro bzw. 47 Mio. Euro in beiden Jahren des Doppelhaushalts. Er ist zwar wertmäßig geringer, aber ebenso ein wichtiger Faktor, zumal die Duisburger Erträge zu rund 35%[1] von eigenen Steuererträgen abhängig sind. Auch der Bundesfinanzminister hat bereits bekannt gegeben, dass die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren nicht wie geplant ansteigen werden.

 

Ein weiteres wirtschaftliches Risiko ist in den jüngsten Entwicklungen in Großbritannien zu sehen. Stichwort: „Brexit“.

 

Ein ungeregelter Austritt aus der EU, auf den es aller Wahrscheinlichkeit nach hinausläuft, hätte unter anderem zur Folge, dass Firmen aus der EU Schwierigkeiten beim Zugang zum Markt auf der Britischen Insel haben werden.

 

Neben den wirtschaftlichen Risiken zeichnen sich aber auch gesetzgeberische Risiken ab, die zu unmittelbaren und mittelbaren Mehrbelastungen führen können. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz soll in der Sozial- und Eingliederungshilfe weniger Rückgriffe auf das Einkommen von Angehörigen pflegebedürftiger Personen zulassen. Diese Entlastung soll nach dem Gesetzentwurf durch die Kommunen finanziert werden. Die geplante Reform des Kinderbildungsgesetzes – kurz KiBiz – wird ab 2020 zu Mehraufwendungen und einer höheren Arbeitsbelastung in den Kommunen führen.

 

Auch im kommunalen Finanzausgleich ist damit zu rechnen, dass ab 2021 eine Neuverteilung der Mittel, zu denen auch die Schlüsselzuweisungen gehören, erfolgen könnte. Diese unter dem Stichwort „2. Stufe des Sofia-Gutachtens“ angestrebte Reform kann Duisburg rund 6 Mio. Euro pro Jahr kosten. Diese 2. Stufe wurde für 2020 zunächst ausgesetzt.

 

Nicht zuletzt drohen die Neuregelungen im Bundesteilhabegesetz den Duisburger Haushalt über die Umlage an den Landschaftsverband Rheinland zusätzlich in den kommenden Jahren zu belasten. Darüber hinaus steht ja schon fest, dass die Konsolidierungshilfe ab 2021 wegfallen wird. In diesem Jahr werden wir 20,4 Mio. Euro, im kommenden Jahr immerhin noch 10,1 Mio. Euro erhalten.

 

Die dargestellten Risiken machen deutlich, dass es nicht einfach sein wird, die in den letzten Jahren erarbeiteten Überschüsse auch in Zukunft zu erwirtschaften.

 

Schließlich haftet Duisburg ja noch das „Altlastenproblem“ an. Die Liquiditätskredite, oder auch Kassenkredite genannt, bilden eine drückende Schuldenlast in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro im Kernhaushalt und rund 3 Mrd. € im Konzern Stadt. Besonders im Ruhrgebiet sind viele Kommunen hiervon betroffen. Der Altschulden-Bestand im Bundesgebiet beläuft sich zum Jahresende 2018 auf fast genau 40 Milliarden Euro[2]. Auf die Nordrhein-Westfälischen Kommunen entfallen allein 25 Milliarden Euro, mehr als die Hälfte davon haben sich im Ruhrgebiet aufgetürmt. Diese Altschulden gibt es jedoch nicht, weil meine Vorgänger und die Räte nicht vernünftig haushalten konnten. Es gibt sie, weil wir als Kommune Leistungen für den Bund und das Land erbringen mussten – und immer noch müssen! – ohne dafür die notwendige Finanzierung zu bekommen. Beispielsweise ist der Zuschussbedarf in den Bereichen Soziales und Jugend seit der Jahrtausendwende stark angestiegen. Er hat sich von circa 250 Mio. Euro im Jahr 2001 auf 441 Mio. Euro im vergangenen Jahr erhöht. Auch im Bereich der Kinderbetreuung in Kitas sind hohe Zuschussbedarfe die Regel: der Wert ist zwischen 2008 und 2018 von knapp 36 Mio. Euro auf 63 Mio. Euro angestiegen.

 

Ich habe aber das Gefühl, dass bei Bund und Land endlich das Problem gesehen wird. Der Bund hat bereits im Abschlussbericht der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ seine Bereitschaft signalisiert, einen eigenen finanziellen Beitrag zur gezielten Schuldentilgung zu leisten. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat die Pflicht zu einer Lösung der kommunalen Altschulden sogar kürzlich[3] in seiner Haushaltsrede im Bundestag bekräftigt.

 

Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Länder mitziehen. Dabei ist es unverständlich, dass die Landesregierung in NRW noch immer  keine geeigneten Vorschläge gemacht hat, während andere Länder wie Hessen schon gehandelt haben. Die Ministerin für Kommunales Ina Scharrenbach hat bereits zu Jahresbeginn versprochen, ihre Ideen bis zur Sommerpause 2019 vorzustellen. Jetzt spielt das Land auf Zeit und will die Vorschläge erst am Jahresende vorstellen. Die Gefahr, dass sich diese Verzögerung rächen wird und bis zur Vorstellung eines geeigneten Konzeptes vielleicht noch ein halbes Jahr oder mehr vergehen wird, ist offensichtlich. An diesem Punkt müssen wir gemeinsam den Druck auf die Landesregierung erhöhen!

 

Wenn die Abtragung der hohen Kassenkredite verlässlich und planbar gestaltet ist, kommen wir einer größeren finanziellen Autonomie immer näher. Denn neben den Kassenkrediten müssen wir uns schließlich noch um die Reduzierung des negativen Eigenkapitals kümmern. Hier möchte ich an meine Gedanken zu den haushalterischen Freiheiten anknüpfen. Wenn wir die strenge Haushaltsdisziplin der vergangenen Jahre aufrechterhalten und weiterhin positive Jahresergebnisse einfahren, kommen wir schließlich in die komfortable Situation, selbst wieder eigene Rücklagen aufbauen zu können. Dieses – dann positive – Eigenkapital ist der Gestaltungsspielraum, den ich zusammen mit Ihnen erreichen will.

  1. Welche Aufgaben liegen vor uns?

Die Frage danach, WIE wir dieses Ziel erreichen, kann ich daher eindeutig beantworten:

  1. Den bereits vor Jahren eingeschlagene Weg gehen wir angesichts der noch andauernden Überschuldung konsequent weiter.
  2. Ein Altschuldenfonds muss zeitnah eingerichtet werden.
  3. Der Bund muss die strikte Einhaltung der Konnexität gewährleisten. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!
  4. Wir dürfen auch in guten Jahren nicht über unsere Verhältnisse leben und den Haushalt eben in diesen Jahren nicht ruinieren.
  5. Es gilt auch in Zukunft, Abläufe und Prozesse innerhalb der Verwaltung und den städtischen Gesellschaften zu optimieren.
  6. Wir wollen den Prozess der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie aller Mitarbeitenden fortsetzen.

 

Die Digitalisierung wird uns bei der Bewältigung dieser Vorhaben unterstützen:

Unter dem Schlagwort „Smart City Duisburg“ werden Vorschläge umgesetzt, die zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie engagierten Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung erarbeitet wurden. Schon heute funktioniert die Terminvergabe in allen Bürger-Service-Stationen zeitsparend und effektiv über ein Online-Portal, ebenso wie das Abrufen frei verfügbarer Informationen im Open-Data-Portal und die Vermittlung von freiwilligen Helferinnen und Helfern über das Ehrenamt-Portal.

 

Auch in Zukunft werden weitere wichtige Digital-Projekte umgesetzt: Die Einführung der E-Akte wird Verwaltungsvorgänge effizienter machen und noch in diesem Jahr wird es „smartes“ Parken in Duisburg geben, wobei Parktickets ohne Bargeld über eine App bezahlt werden können. Ab Frühjahr 2020 wird es ein Serviceportal geben, in dem die Dienstleistungen der Stadtverwaltung online erledigt werden können.

Sie sehen, in Duisburg ist aktuell vieles auf einem guten Weg. Das bestätigen uns auch Andere: Wir sind zweimal für den eGovernment-Preis unter der Schirmherrschaft des Chefs des Bundeskanzleramts nominiert worden. Hier haben wir den Zweiten Preis der Fachjury und den dritten Preis der Bürgerinnen und Bürger bekommen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die an dem Prozess beteiligt sind und waren. Neben den Kolleginnen und Kollegen der Stabsstelle Digitalisierung sind hier insbesondere alle anderen Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung gemeint, die an den Projekten oftmals parallel zu ihren eigentlichen Aufgaben mitarbeiten. Zudem ist es mir ein Anliegen, die gute Zusammenarbeit mit den Partnern der SmartCity zu erwähnen: Es ist beeindruckend, wie die Uni Duisburg-Essen, die Wirtschaft, das Fraunhofer Institut und last but not least unsere Unternehmen im Konzern, die DVV, die GEBAG und die WBD an diesen Themen mitarbeiten. Das ist nicht selbstverständlich und macht Mut.

 

Lassen Sie uns also am eingeschlagenen Kurs festhalten und die gemeinsame Zusammenarbeit fortsetzen. So heben wir die vielfältigen Chancen und Potenziale in Duisburg.

 

Der heute von mir eingebrachte Doppelhaushalt ist ein Schritt in diese Richtung. Mit Augenmaß und Realismus. Gemeinsam Schritt für Schritt in eine gute Zukunft. Mit soliden Finanzen. Für Duisburg. Herzlichen Dank. Glück auf.

 

 

 

[1] Netto-Steuerquote, Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf S. 45.

[2] Prof. Junkernheinrich beziffert den Schuldenstand bei den Liquiditätskrediten in seiner Stellungnahme im Kommunalausschuss am 5. Juli 2019 zum Stichtag 13.12.2018 auf bundesweit 39,5 Mrd. Euro, wobei auf NRW 25 Mrd. Euro entfallen.

[3] Gehalten am 10. September 2019.