Stadt Duisburg Infos:Planfeststellungsverfahren für zwei Höchstspannungsfreileitungen
Die Bezirksregierung Düsseldorf führt ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel - Utfort, Bl. 4214 und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Utfort - Pkt. Hüls-West, Bl. 4208, sowie Anpassung und Änderung an bestehenden Leitungen der Amprion GmbH durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke unter anderem in Duisburg-Baerl beansprucht. Bei der zu errichtenden Höchstspannungsfreileitungen handelt es sich um ein Vorhaben im Sinne des § 1 Energieleitungsausbaugesetz, für das ein vordringlicher Bedarf besteht.
Die Planentwürfe werden in der Zeit vom 6. November 2019 bis einschließlich 5. Dezember 2019 im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement auf dem Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße) in Duisburg-Mitte, Zimmer 221,
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr öffentlich ausgelegt.
Auch in der Bezirksverwaltung Homberg/Ruhrort/Baerl auf dem Bismarckplatz 1 in Duisburg-Homberg, Zimmer 10, können die Planentwürfe von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, und Freitag von 8 bis 14 Uhr eingesehen werden.
Die Unterlagen sind darüber hinaus für die Dauer der Offenlage auch im Internet auf der Webseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/stadtentwicklung in der Rubrik „Aktuelles“ und der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/bausteine/_MTT/MTT_aktuelle_offenlagen_fortsetzung.html einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 19. Dezember 2019 bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Die Einwendungen können auch durch ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Bezirksregierung Düsseldorf übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse lautet:
