Zum Hauptinhalt springen

Stadt Duisburg Infos:Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 05.11. zu den Sanktionen unterhalb des Hartz4-Regelsatz-Existenz-Minimums wird dazu am 07.11. eine Aktion vor dem Jobcenter DU-Nord stattfinden

Pin It

„Sowohl der UN-Menschenrechts-Ausschuss als auch mehrere Sozialverbände und Gewerkschaften
haben massive Kritik am Hartz4-System geübt, sagt Detlef Hertz, Sprecher der Duisburger Gruppe
der bundesweiten Initiative 'AufRecht bestehen' und ergänzt: „Das betrifft neben dem von der
Bundesregierung deutlich zu niedrig angesetzten Regelsatz-Existenz-Minimum vor allem die
Sanktionen nach § 31 SGB II, die zu dramtischen Folgen wie Hunger, Stromsperren,
Zwangsumzügen und den Verlust des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes führen. Nach
einem Urteil des Sozialgerichts Gothas, das diese Sanktionen verurteilt hat, erfolgt nun am 05.11. ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu. Aus diesem Anlass werden wir 2 Tage später am 07.11.
eine Kundgebung vor dem Jobcenter DU-Nord, Duisburger Str. 277 in Hamborn abhalten.“
Die pensionierte Gewerkschaftssekretärin Edith Fröse sagt dazu: „Diese Sanktionen betreffen nicht
nur die Erwerbslosen, sondern vor allem auch die Beschäftigten. Sie sollen aus Angst vor der
Erwerbslosigkeit mit den dann drohenden Hartz4-Sanktionen zur Hinnahme schlechter Lohn- und
Arbeitsbedingungen getrieben werden. Dadurch ist ein ein sehr großer arbeitender Armuts-Sektor mit
zum Beispiel Leiharbeit und 1€-Jobs entstanden. Gleichzeitig werden den Reichen
Steuererleichterungen und Geschenke in Milliardenhöhe gewährt. Durch diese Politik der Regierung
ist die Schere zwischen Arm und Reich nachweislich immer weiter auseinander gegangen.“
V.i.S.d.P.: Duisburger Initiative „AufRECHT bestehen!; c/o Detlef Hertz, Syntopia, Gerokstraße 2, 47053 Duisburg;
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Name: AufRecht bestehen Duisburg)