Stadt Duisburg Infos:Änderung der Verordnung über Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Aufgrund der Änderung der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielVO) weist das Bürger- und Ordnungsamt darauf hin, dass zum 10. November nur noch maximal zwei Geldspielgeräte in konzessionierten Schankwirtschaften/Gaststätten aufgestellt werden dürfen.
Verstöße gegen die SpielVO stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet. Um entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren zu vermeiden bittet das Bürger- und Ordnungsamt um Beachtung dieser Vorschrift.
Der städtische Außendienst wird ab dem 10. November Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführen und etwaige Verstöße konsequent ahnden.
