Stadt Duisburg Infos:Landtagswahl am 15. Mai 2022 – Zahlen, Daten, Fakten
Am Sonntag, 15. Mai, findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum Landtag NRW
statt. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist dazu in 323 Stimmbezirke (an 159
Standorten) eingeteilt. Zusätzlich wurden für die Landtagswahl 105
Briefwahlbezirke eingerichtet (60 mehr als zur Landtagswahl 2017).
Die Stimmabgabe ist grundsätzlich in allen 323 Stimmbezirken möglich
(vorausgesetzt der/die Wähler/in ist im Wählerverzeichnis eingetragen bzw.
legt den entsprechenden Wahlschein vor).
141 Standorte sind barrierearm erreichbar, 17 davon wurden gezielt für die
Wahl mit mobilen Rampen ausgestattet.
Das jeweils zuständige Wahllokal wurde allen Wahlberechtigten mit der
Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Im Internet findet man das Wahllokal unter
https://wahlergebnis.duisburg.de/.
Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 4.200
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer berufen. (Der älteste Wahlhelfer ist 86
Jahre alt und hat sich wieder freiwillig gemeldet. Der jüngste Wahlhelfer wird
erst Anfang Mai 18 Jahre alt und hat sich ebenfalls freiwillig gemeldet.)
Insgesamt sind 317.358 Duisburgerinnen und Duisburger für die
Landtagswahl wahlberechtigt (Stand: 3. Mai 2022). Hiervon sind 164.373
Frauen und 152.985 Männer wahlberechtigt. Erstmalig wählen dürfen bei der
Landtagswahl 9.352 Bürgerinnen und 9.644 Bürger (gegenüber
Landtagswahl 2017).
Wahlberechtigung für die Landtagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre
Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich
sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes
haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
(Man muss in der Regel also seit dem 29. April 2022 in Nordrhein-Westfalen
eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Wählen kann
nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder
einen Wahlschein hat.)
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 3. April 2022 erstellt, sodass ab
dem 11. April die Wahlbenachrichtigungen versandt werden konnten.
Personen, die in der Zeit ab dem 3. April 2022 ihren Hauptwohnsitz innerhalb
Duisburgs verlegt haben, bleiben in dem Wählerverzeichnis ihrer
ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der
Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben.
Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Amt für Kommunikation
Pressestelle
Burgplatz 19
47051 Duisburg
0203 283 -2197
kommunikation@stadt-duisburg.de
duisburg.de
Kontakt
0203 283
Anja Kopka (Ltg.) -4442
Susanne Stölting (stellv. Ltg.) -2809
Svenja Black -4743
Maximilian Böttner -4140
Jörn Esser -2002
Falko Firlus -7343
Sebastian Hiedels -2817
Peter Hilbrands -3109
Gabi Priem -2820
Malte Werning -5845
Bürgerinnen und Bürger, die von außerhalb NRW nach Duisburg gezogen
sind, wurden von Amts wegen bis zum 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022)
in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Bürgerinnen und Bürger, die von innerhalb NRW nach Duisburg gezogen
sind, mussten einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung
erhalten haben, so können sie dennoch an der Wahl teilnehmen. Für die
Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis oder
Reisepass. Wer sich nicht sicher ist, in welches Wahllokal er/sie muss, kann
diese Information unter https://wahlergebnis.duisburg.de abrufen oder bei
Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.
Briefwahl
Seit dem 11. April gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen
können persönlich in einer der Briefwahlstellen (nicht telefonisch), schriftlich,
per Mail oder elektronisch (Internet: https://briefwahl.duisburg.de bzw. per
QR- Code) beantragt werden.
Darüber hinaus wurden - erstmalig regionalisiert - in drei Duisburger
Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht
nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach
entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.
Die Standorte für die Briefwahl im Einzelnen:
- Bezirksrathaus Hamborn, Zimmer 102
- Bezirksrathaus Homberg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 201 – 203
- Bezirksrathaus Süd, Zimmer 10
Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 13. Mai, 18 Uhr
entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher
Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt, In den
Haesen 84, DU-Homberg entgegengenommen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro
Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.
Alle Briefwahlstellen sind noch bis Freitag entsprechend zu den
regulären Öffnungszeiten (am Freitag, 13. Mai, zusätzlich bis 18 Uhr)
geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Online ist die
Briefwahlbeantragung bis Donnerstag, 12. Mai, möglich.
Es wird dringend empfohlen, die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten
Stimmzetteln ab Donnerstag nicht mehr per Post zurückzuschicken,
sondern direkt im Wahlzentrum, In den Haesen 84, Homberg abzugeben
oder in den Briefkasten des Bezirksrathauses Homberg einzuwerfen.
Diese werden zuletzt am Wahltag um 18 Uhr geleert. Danach
eintreffende Briefwahlunterlagen können bei der Auszählung nicht
mehr berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
- Falls beantragte Briefwahlunterlagen noch nicht bei den Wahlberechtigten
ankommen sind, ist unbedingt mit der Stabsstelle für Wahlen und
Informationslogistik Kontakt aufzunehmen. Ohne Wahlschein ist die
Teilnahme an der Wahl nicht möglich. Die Wahlbenachrichtigung ist kein
Ersatz für einen nicht erhaltenen Wahlschein. Nicht erhaltene
Briefwahlunterlagen können ausschließlich gegen schriftliche Erklärung bis
Freitag, 13. Mai, 18 Uhr in den drei Briefwahlstellen und danach nur bis
einschließlich Samstag, 14. Mai, 12 Uhr, durch die Stabsstelle für Wahlen
und Informationslogistik am Standort In den Haesen 84, Duisburg-Homberg
ersetzt werden.
- In Fällen plötzlicher Erkrankung oder bei angeordneter Quarantäne kann
noch am Wahltag bis 15 Uhr in der Stabsstelle für Wahlen und
Informationslogistik ein Wahlschein durch eine dritte Person beantragt
werden. Dazu sind zwingend eine Vollmacht zur Beantragung und Abholung
der Briefwahlunterlagen für die beziehungsweise den Wahlberechtigten und
eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Die Ausübung des Wahlrechts
durch Vertretung ist unzulässig. (Bitte nehmen Sie in diesem Fall vor einer
Vorsprache unbedingt telefonisch Kontakt mit der Stabsstelle für Wahlen und
Informationslogistik auf.)
Die Telefonhotline der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik ist
unter der Rufnummer (0203) 283 3333 am Freitag erreichbar von 8 bis 18
Uhr, Samstag von 8 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag während der
Öffnungszeiten der Wahlräume von 8 bis 18 Uhr.
Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und diese nicht
per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines
sowie des Personalausweises in jedem Wahllokal innerhalb ihres
Wahlkreises ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem
Wahllokal seine Stimme abgeben, wo man in das Wählerverzeichnis
eingetragen ist.
Das Briefwahlinteresse zur Landtagswahl 2022 ist bis zum Stichtag 8. Mai
2022 mit 70.841 ausgestellten Wahlscheinen gegenüber 2017 (39.738)
deutlich angewachsen.
Stimmabgabe und Auswirkungen durch die Corona-Pandemie
Das Wahlrecht ausüben zu können ohne zusätzliche gesundheitliche Risiken
durch die Corona-Pandemie ausgesetzt zu sein, ist die Maxime bei den
Vorbereitungen auch für diese Wahl. Dies gilt nicht nur für die Wählenden
sondern natürlich auch für die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Der Hygiene-Standard in den Wahllokalen entspricht den aktuellen
Bestimmungen der Coronaschutzverordnung. So werden für die Wählenden
neben der Möglichkeit, einen eigenen Stift für die Stimmabgabe zu nutzen,
auch Schreibstifte bereitgehalten, im Eingangsbereich wird eine
Handdesinfektion angeboten und eine Zutrittsregelung wird gewährleistet.
Die Wahlhelfer*innen werden sowohl durch eine Sichtscheibe als auch durch
Masken geschützt.
Wählende werden dringend gebeten, im Wahllokal und auf den Zuwegen eine
Maske zutragen.
Bei der Vorsprache im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung und ein
amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitgeführt
werden. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand, so ist ein Nachweis der
Identität zwingend erforderlich. Der Wahlvorstand kann aber auch trotz
Vorlage der Wahlbenachrichtigung bei Zweifeln an der Identität die Vorlage
eines Lichtbildausweises verlangen.
Sollte kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden können, ist der
Wahlvorstand gehalten, die Person zurückzuweisen und zu bitten, gegen
Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies ist erforderlich, u
möglichen Missbrauch zu vermeiden und dient ausschließlich dem Schutz
des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.
Wahltag/Ergebnisse
Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken und
in den beiden Briefwahlzentren Gesamtschule Duisburg-Süd, Großenbaum
und Erich-Kästner-Gesamtschule, Homberg.
Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist,
wird dieses durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher verkündet und an
den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.
Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im
Internet unter https://wahlergebnis.duisburg.de verfolgt werden. Dort können
die Ergebnisse in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.
Am 20. Mai 2022 tagt der Wahlausschuss um 13 Uhr öffentlich im Rathaus
Duisburg und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Landtagswahl
sowie die in den Wahlkreisen 61 Duisburg I, 62 Duisburg II und 63 Duisburg
III gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest