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Duisburg,Untere Naturschutzbehörde informiert über die Vogelbrutzeit

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Die Vogelbrutzeit hat in den vergangenen Tagen offiziell begonnen. Der
zentrale Zeitraum, in dem Vögel brüten, endet im August, einige Vogelarten
brüten jedoch noch bis Ende September. Neben den Vögeln ziehen auch
andere Wildtiere in dieser Zeit ihre Jungen groß. Die Untere
Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg appelliert daher an alle Halter und
Besitzer von Hunden und Katzen, in den nächsten Monaten, vor allem
zwischen Mai und August, verantwortungsvoll im Hinblick auf unsere
Wildtiere zu handeln.

Während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel sollten Halter von Katzen vor
allem im heimischen Garten darauf achten, dass die Jungvögel nicht zum
Opfer der Haustiere werden. Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können
diese verletzen oder töten, besonders dann, wenn sie in der Setzzeit von
Hasen und Rehen in Feld und Wald frei laufen gelassen werden. Bodenbrüter
wie beispielsweise der Kiebitz oder die Feldlerche können durch freilaufende
Hunde in der Brutzeit stark beeinträchtigt werden, da die freilaufenden Hunde
die jungen Vögel, die nicht oder kaum flugfähig und zudem unerfahren sind,
möglicherweise jagen.

Daher gilt im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer Feld, seit
Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde. So wird zudem vermieden,
dass Hunde auf die landwirtschaftlichen Produktionsflächen gelangen und
durch ihre Hinterlassenschaften Futter und Nahrungsmittel für Tier und
Mensch verunreinigen. „Die Deiche an Rhein und Ruhr oder der
Landschaftspark Duisburg-Nord sind gute Beispiele für Lebensräume in
Duisburg, denen durch die Hinterlassenschaften von Hunden Schaden
zugefügt wird. Daher gilt auch hier: Hunde an der Leine führen und den Kot
möglichst einsammeln und entsorgen“, so Dr. Randolph Kricke von der
städtischen Unteren Naturschutzbehörde.

Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es in den vergangenen
Jahren häufiger Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und Schafherden.
Auch in diesen Fällen bittet die Untere Naturschutzbehörde um
Rücksichtnahme, indem Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint
werden. Schafe reagieren schreckhaft auf den freilaufenden Hund und
können sich im schlimmsten Fall verletzten. Der größte Teil dieser Flächen
befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet, sodass Eigentümer und
Pächter dort das entsprechende Hausrecht ausüben dürfen.

In Duisburg gibt es eine Vielzahl von Flächen, auf denen Hunde frei laufen
dürfen. In den Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz
ein Hund im Einflussbereich der Halter im Bereich der Wege unangeleint
bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete, soweit sie
keine Park-, Garten- oder Grünanlagen sind und private Rechte auf solchen
Flächen nichts anderes vorsehen. Im gesamten Stadtgebiet sind darüber
hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen Hundeauslaufflächen eingerichtet
und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt.

Verstöße gegen Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der
Stadt Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige
Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem
Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere
Informationen zu Hunden in Duisburg auf der städtischen Internetseite:

www.duisburg.de/hunde

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