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Stadt Duisburg informiert über das Glasverbot bei den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm

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In der Vergangenheit kam es bei den Karnevalsveranstaltungen in den
Duisburger Ortsteilen Wehofen und Serm zu einer deutlich erhöhten Menge
weggeworfener Glasflaschen. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und
zerbrochener Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der
Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr.


Daher wird seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich begrenztes
Glasverbot für die Karnevalszüge in Wehofen und Serm erlassen. Damit
konnte die Situation vor Ort deutlich entschärft werden. Aus diesem Grund
wird auch in diesem Jahr ein entsprechendes Verbot angeordnet.
Das Glasverbot gilt am Samstag, 14. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den
Marktplatz und angrenzende Straßenabschnitte in Duisburg-Wehofen. In
Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am Sonntag, 15. Februar, von 8 bis 18
Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen.
An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können
Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern
entsorgen. Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird
die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und mit den erforderlichen
Zwangsmitteln durchsetzen.
Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und
Serm das Glasverbot zu beachten. Da sich die Glasproblematik bei den
anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein
Verbot ausgesprochen.
Weitere Informationen rund um den Karneval in Duisburg sind online unter
www.duisburg.de/karneval abrufbar.