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Bürger- und Ordnungsamt Duisburg informiert über Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen

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Das Bürger- und Ordnungsamt führt auch in diesem Jahr bei den Duisburger
Karnevalsumzügen sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz
in Walsum sowie auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte
Jugendschutzkontrollen durch.
Das Jugendschutzgesetz untersagt besonders den Gewerbetreibenden die
Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.


Wer hochprozentige Getränke wie Whiskey und Wodka beschaffen will, muss
mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist auch die
Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen
Verstoß gegen diese Vorschrift. Gezielte Kontrollen überwachen auch in
diesem Jahr die Einhaltung dieser Bestimmung. Für Gewerbetreibende
besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der Kunden durch deren
Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen
Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht eine
Gewerbeuntersagung.
Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften
der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur
Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher
präsent.
Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für alle
Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden
Gefahren sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen
zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der
Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten.
Die Präsenz des städtischen Außendienstes (SAD) erfolgt in diesem Jahr
wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die
Außendienstmitarbeitenden stehen für Fragen und Hinweise aus der
Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über
entstehende Gefahrensituationen informieren.
Der SAD ist ab dem 11. Februar, 21.30 Uhr, aufgrund umfangreicher
Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis
einschließlich Rosenmontag, 16. Februar, nicht zu erreichen. Am Freitag, 13.
Februar, ist der städtische Außendienst eingeschränkt in der Zeit von 8 bis
16.30 Uhr telefonisch unter 0203 283-3900 erreichbar.
Weitere Informationen rund um den Karneval in Duisburg und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
www.duisburg.de/karneval