Duisburg, Rücksichtnahme im Binsheimer Feld: Leinenpflicht während der Vogelbrutzeit
Mit dem Beginn des Frühlings startet im Binsheimer Feld die Brut- und
Aufzuchtzeit der Vögel. Da die Fläche zum europäischen Vogelschutzgebiet
„Unterer Niederrhein“ gehört, gilt hier gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW
vom 1. März bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde.
Insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie Kiebitz oder Feldlerche
können freilaufende Hunde im Ackerland eine erhebliche Gefahr darstellen.
Werden brütende Altvögel aufgeschreckt, verlassen sie ihre Nester
vorübergehend. In dieser Zeit ist das Gelege ungeschützt und die Eier
können beispielsweise von Rabenkrähen gefressen werden. Wiederholte
Störungen können zudem dazu führen, dass die Vögel ihre Brut vollständig
aufgeben. Bereits geschlüpfte Jungvögel sind besonders gefährdet, da sie
noch nicht flugfähig sind und daher leicht zur Beute werden.
Die Untere Naturschutzbehörde appelliert an alle Hundehalterinnen und
Hundehalter, die geltende Leinenpflicht einzuhalten und die Wege nicht zu
verlassen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Vogelwelt, sondern auch dem
Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen. So wird verhindert, dass
Hinterlassenschaften von Hunden Futter- und Nahrungsmittel auf den
Feldern verunreinigen.
Verstöße gegen das Landesnaturschutzgesetz stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld oder einer
Geldbuße geahndet werden.
