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Vereinfachter Zugang zur Ehrenamtskarte NRW

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Die landesweit gültigen Zugangsvoraussetzungen für den Erhalt der
Ehrenamtskarte NRW wurden deutlich gesenkt: Statt bislang fünf
Wochenstunden bzw. 250 Stunden im Jahr genügt künftig ein
nachgewiesener ehrenamtlicher Einsatz von vier Stunden pro Woche bzw.
200 Stunden pro Jahr.


Eine weitere positive Neuerung: Ehrenamtliche können nun eine
Aufwandsentschädigung erhalten – sofern diese die steuerlichen Freibeträge
der Ehrenamtspauschale (960 Euro) oder der Übungsleiterpauschale (3.300
Euro) nicht übersteigt.
Oberbürgermeister Sören Link begrüßt die Änderungen: „Das Ehrenamt
spielt in allen gesellschaftlichen Bereichen unserer Stadt eine wichtige Rolle.
Der vereinfachte Zugang zur Ehrenamtskarte ist deshalb ein verdientes
Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die vielen engagierten
Freiwilligen.“
Neben den landesweiten Kriterien gilt auch, dass alle Duisburgerinnen und
Duisburger die Karte beantragen können, die sich seit mindestens einem Jahr
ehrenamtlich einbringen – egal, wo sie ihr ehrenamtliches Engagement
ausüben.

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW oder der Jubiläums-
Ehrenamtskarte NRW können nicht nur lokale Ermäßigungen in Duisburg

nutzen, sondern profitieren inzwischen landesweit von rund 5000
Vergünstigungen bei Unternehmen und Einrichtungen. Die Änderungen hatte
zuletzt der Landtag NRW verabschiedet.
Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte gibt es hier:
https://duisburg.de/microsites/buergerengagement/rubrik1/ehrenamtskarte