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Stadt Duisburg warnt vor Waldbrandgefahr und verschärft das Grillverbot

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Das trockene Wetter und die frühsommerlichen Temperaturen sollen auch in
den nächsten Tagen anhalten. Dies führt zu einer erhöhten Brandgefahr. Der
Graslandfeuerindex liegt heute bereits auf Stufe 3 und soll zumindest morgen
(Freitag, 1. Mai) die Stufe 4 erreichen.


Das Grillen ist bei einem Graslandfeuerindex ab Stufe 4 – der zweithöchsten
Stufe – aus Brandschutzgründen generell im öffentlichen Raum, also auch
auf ausgewiesenen Grillflächen, untersagt. Außerhalb dieser Flächen ist
Grillen ohnehin ganzjährig verboten. Der aktuelle Graslandfeuerindex ist
online auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de
abrufbar.
Die Stadt Duisburg weist ausdrücklich nochmals auf das bestehende
Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. Ganzjährig
gilt außerdem ein absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße
von bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald sogar
mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das maximal mögliche Bußgeld ist
gesetzlich mit 25.000 Euro festgelegt.
Weitere Informationen rund um die Themen Grillen / Waldbrandgefahr im
Stadtgebiet sind online abrufbar unter: www.duisburg.de/grillen.