Bilanz der Schwerpunktkontrollen zum Grillverbot an Duisburger Seen und Grünanlagen
Zu umfangreichen Schwerpunktkontrollen war der Städtische Außendienst
(SAD) gemeinsam mit dem Bezirksdienst und der Verkehrsüberwachung am
vergangenen Mai-Wochenende an Duisburger Seen und Grünanlagen
ausgerückt. Aufgrund der sommerlichen Witterung erreichte der
Graslandfeuerindex zeitweise die Stufe 4, was zur Folge hatte, dass auch an
ausgewiesenen öffentlichen Grillflächen nicht gegrillt werden durfte.
Kontrollschwerpunkte waren der Toeppersee, der Uettelsheimer See sowie
der Meidericher Stadtpark. Ziel der Maßnahmen waren die Gefahrenabwehr,
die konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher Verbote sowie die
präventive Aufklärung der Bevölkerung.
Vom 1. bis 3. Mai sprachen die Ordnungskräfte 114 Verwarnungen aus –
davon 94 wegen unerlaubten Grillens, 11 wegen Shisha-Rauchens und
weitere unter anderem wegen Wildpinkelns, Verstößen auf Spielplätzen
(Alkohol, Hunde) und unsachgemäßer Müllentsorgung. Hinzu kamen 19
Ordnungswidrigkeitenanzeigen zum Beispiel wegen Lärmbelästigung und
verweigerter Personalienauskunft. Außerdem musste am Uettelsheimer See
ein Platzverweis wegen Ruhestörung ausgesprochen werden. Zusätzlich
notierten die Einsatzkräfte 18 Verkehrsverwarnungen wegen Halt- und
Parkverstößen. Insgesamt führten die Mitarbeitenden circa 530 präventive
Aufklärungsgespräche.
Durch die hohe Präsenz der Einsatzkräfte konnten zahlreiche weitere
Verstöße bereits im Vorfeld verhindert und gefährliche Situationen vermieden
werden. Der Einsatz verlief an allen Tagen ohne besondere Vorkommnisse.
Die Maßnahmen stießen bei der Bevölkerung überwiegend auf positive
Resonanz.
Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass Grillverbote und Verhaltensregeln
dem Schutz von Menschen, Umwelt und öffentlicher Sicherheit dienen und
auch künftig bei entsprechender Wetterlage konsequent überwacht werden.
