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Badeverbot in Duisburg: Lebensgefahr in Seen und im Rhein

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Vor dem Hintergrund der in den kommenden Tagen zu erwartenden
sommerlichen Temperaturen steigt auch der Wunsch nach Abkühlung – doch
die Stadt Duisburg warnt: Das Baden in allen öffentlich zugänglichen Seen,
Baggerlöchern und im Rhein ist verboten. Ausgenommen sind die drei
Freibäder. Wer sich nicht an die Regelung hält, kann mit einer Geldbuße
belegt werden.


An den Gewässern haben sich bereits zahlreiche Unfälle ereignet, teilweise
mit tödlichem Ausgang. Gefährlich sind unter anderem einstürzende
Uferböschungen, Untiefen, starke Strömungen, extreme
Temperaturschwankungen im Wasser sowie mangelnde rettungsdienstliche
Infrastruktur. Auch die Wasserqualität kann Gesundheitsrisiken bergen.
Besonders der Rhein wird häufig unterschätzt. Ins Wasser ragende
Kiesflächen und der trügerische Eindruck eines niedrigen Wasserstandes
verleiten zum Waten oder Baden. Die Fließgeschwindigkeit ist vor allem in
der Flussmitte hoch, Sog und Strömungen machen das Wasser
unberechenbar, und Rückwellen vorbeifahrender Schiffe können
insbesondere Kinder leicht mitreißen.
Wer Personen in Not im Rhein sieht, sollte nicht selbst ins Wasser springen,
sondern sofort Rettungskräfte bzw. die Feuerwehr alarmieren.
Für ein ungefährdetes Badevergnügen gibt es im gesamten Stadtgebiet
öffentliche Schwimmstätten. Informationen zu den städtischen Bädern gibt es
online unter www.baederportal-duisburg.de und telefonisch bei der Hotline
(0203/283-4444).
Für sicheres Baden stehen in Duisburg zudem drei Seen zur Verfügung:
Dabei handelt es sich um den Kruppsee (www.sv-rheinhausen.de), den
Wolfssee (www.freibad-wolfssee.de) und den Großenbaumer See
(www.freibad-grossenbaum.de). Dort wird auch regelmäßig die
Wasserqualität untersucht. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite des
Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz unter
www.badegewaesser.nrw.de nachzulesen. Öffnungszeiten der Freibäder
und Badegewässer können auf den jeweiligen Webseiten eingesehen
werden. Alle anderen Seen sind nicht als Badegewässer zugelassen.