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Bilanz der Schwerpunktkontrollen am Pfingstwochenende zum Grillverbot an Duisburger Seen und Grünanlagen

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Der Städtische Außendienst und die Verkehrsüberwachung des Bürger- und
Ordnungsamtes haben aufgrund der sommerlichen Temperaturen am
vergangenen Pfingstwochenende (23. bis 25. Mai) die umfangreichen
Schwerpunktkontrollen zum Grillverbot an Duisburger Seen und
Grünanlagen fortgesetzt.


Kontrollschwerpunkte waren der Toeppersee, der Uettelsheimer See, der
Meidericher Stadtpark sowie die Masurenallee. Ziel der Maßnahmen war die
Gefahrenabwehr, die konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher
Verbote sowie die präventive Aufklärung der Bevölkerung.
An den drei Kontrolltagen sprachen die Einsatzkräfte 58 Verwarnungsgelder
aus – davon 32 wegen Grillens außerhalb der ausgewiesenen Grillflächen
sowie zwölf wegen Rauchens auf Kinderspielplätzen. Weitere Verwarnungen
wurden unter anderem wegen des Befahrens von Grünanlagen, Verstößen
gegen das Landesimmissionsschutzgesetz sowie unsachgemäßer
Müllentsorgung erteilt. Außerdem wurden zehn
Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Grillens außerhalb der Grillzonen
sowie wegen offenen Feuers im Landschaftsschutzgebiet eingeleitet.
Insgesamt führten die Mitarbeitenden circa 290 präventive
Aufklärungsgespräche.
Die Verkehrsüberwachungskräfte leiteten insgesamt 284 Verfahren wegen
Halt- und Parkverstößen ein.
Durch die hohe Präsenz der Einsatzkräfte konnten zahlreiche weitere
Verstöße bereits im Vorfeld verhindert und gefährliche Situationen vermieden
werden. Der Einsatz verlief an allen Tagen ohne besondere Vorkommnisse.
Die Maßnahmen stießen bei der Bevölkerung erneut überwiegend auf
positive Resonanz. Die Kontrollen werden auch zukünftig bei entsprechender
Wetterlage konsequent durchgeführt.
Stadt Duisburg warnt vor Waldbrandgefahr und verschärft das
Grillverbot
Das trockene Wetter und die anhaltend hohen Temperaturen sollen auch in
den nächsten Tagen anhalten. Dies führt zu einer erhöhten Brandgefahr. Der
Graslandfeuerindex liegt heute bereits auf Stufe 3 und soll in den nächsten
Tagen die Stufe 4 erreichen.
Das Grillen ist bei einem Graslandfeuerindex ab Stufe 4 – der zweithöchsten
Stufe – aus Brandschutzgründen generell im öffentlichen Raum, also auch
auf ausgewiesenen Grillflächen, untersagt. Außerhalb dieser Flächen ist
Grillen ohnehin ganzjährig verboten. Der aktuelle Graslandfeuerindex ist
online auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de
abrufbar.
Die Stadt Duisburg weist ausdrücklich nochmals auf das bestehende
Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. Ganzjährig
gilt außerdem ein absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße
von bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald sogar
mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das maximal mögliche Bußgeld istgesetzlich mit 25.000 Euro festgelegt.
Weitere Informationen rund um die Themen Grillen / Waldbrandgefahr im
Stadtgebiet sind online abrufbar unter: www.duisburg.de/grillen.