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Duisburg, Neue Artenschutzregeln der EU: Meldepflicht betrifft private Tierhaltung

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Walhaie, Mantarochen, Meerechsen oder Okapis gehören mit zu den
Tierarten, deren Schutzstatus sich durch neue Beschlüsse verändert hat. Die
Europäische Union setzt damit Ergebnisse der 20. Artenschutzkonferenz des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES in europäisches Recht
um. Dadurch verändert sich der Schutzstatus zahlreicher Tier- und
Pflanzenarten. Was zunächst nach einer Regelung für Zoos oder den
internationalen Wildtierhandel klingt, kann auch die private Tierhaltung in
Duisburg betreffen. Das gilt etwa dann, wenn Kernknacker,
Blattschwanzgeckos oder auch Vogelspinnen sowie weitere geschützte Arten
als Haustiere gehalten werden.


Wer Reptilien, Vögel, Vogelspinnen oder anderen geschützte Arten hält,
sollte sich informieren, ob die Haustiere von den Neuerungen betroffen sind
oder bereits einer Meldepflicht unterliegen. Auf der Webseite der Unteren
Naturschutzbehörde der Stadt (https://www.duisburg.de/handelsartenschutz)
finden Tierhaltende in der Rubrik „Meldepflicht“ eine aktuelle Übersicht zu den
Arten, deren Schutzstatus sich nun verändert hat. Auch die Datenbank
WISIA, das Informationssystem des Bundesamtes für Naturschutz, kann
Halterinnen und Haltern helfen, den Schutzstatus ihrer exotischen Tiere zu
ermitteln. Wer unsicher ist, sollte sich an die Untere Naturschutzbehörde
wenden.
Für fast alle besonders oder streng geschützt lebenden Wirbeltiere gilt eine
gesetzliche Meldepflicht. Das bedeutet, dass die Haltung der zuständigen
Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden muss. In Duisburg erfolgt die
Anmeldung über ein Online-Meldeportal oder per Post. Neben dem Erwerb
eines Tieres fallen weitere Bestandsveränderungen unter die Meldepflicht.
Dazu gehören zum Beispiel die Geburt von Nachzuchten, der Verkauf oder
die Abgabe eines Tieres sowie dessen Tod. „Dabei hat die Meldepflicht einen
ernsten Hintergrund und ist ein wichtiger Baustein im internationalen
Artenschutz“, erklärt Christian Schreiner, Artenschutzbeauftragter für den
Handel mit geschützten Arten bei der Unteren Naturschutzbehörde in
Duisburg. „Denn sie hilft dabei, legale Nachzuchten von illegal aus der Natur
entnommenen Tieren zu unterscheiden und den Handel mit bedrohten Arten
nachvollziehbar zu machen.“ Schreiner betont außerdem: „Wer geschützte
Tiere hält, trägt deshalb Verantwortung – und ist verpflichtet, die
artenschutzrechtlichen Vorgaben eigenständig einzuhalten.“ Die Änderungen
zum Schutzstatus einiger Arten sind ein guter Anlass, eigene Unterlagen zu
prüfen und gegebenenfalls fehlende Meldungen bei der Stadt nachzuholen.
Griechische Landschildkröte, Kongo-Graupapagei oder schrecklicher
Pfeilgiftfrosch: Der Fachbereich Handelsartenschutz der Unteren
Naturschutzbehörde überwacht und kontrolliert den Handel mit geschützten
Arten. Dazu gehören auch die mehr als 21.000 exotischen Tiere in etwa 4500
privaten Haltungen, die derzeit im Stadtgebiet gemeldet sind. Außerdem
erteilt der Fachbereich Vermarktungsgenehmigungen, prüft den legalen
Erwerb geschützter Arten und führt artenschutzrechtliche Kontrollen durch.
Bei Fragen zum Handelsartenschutz stehen die Mitarbeitenden per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung. Weitere Infos gibt es unter
www.duisburg.de.