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Duisburg, Neue Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen ab dem 1. August 2027

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Mit Inkrafttreten der Änderungen des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-
Westfalen (KiBiz) zum 1. August 2027 werden die wählbaren

Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen erweitert. Ziel der
gesetzlichen Neuregelung ist die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der
frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote sowie eine bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Neben den bislang verfügbaren Betreuungsumfängen von 25, 35 und 45
Stunden pro Woche können Eltern künftig auch Betreuungszeiten von 30
beziehungsweise 40 Stunden pro Woche wählen. Damit stehen für Kinder mit
einem Betreuungsbeginn ab dem 1. August 2027 insgesamt fünf
Betreuungsmodelle zur Verfügung.
Bereits bestehende Vormerkungen mit einem Aufnahmedatum vor dem 1.
August 2027 bleiben unverändert bestehen. Für diese Vormerkungen gelten
weiterhin die bisherigen Betreuungsumfänge von 25, 35 oder 45 Stunden pro
Woche. Ein Handlungsbedarf für Eltern besteht in diesen Fällen nicht.
Eltern, die bereits eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz mit einem
Aufnahmedatum ab dem 1. August 2027 vorgenommen haben und einen
anderen Betreuungsumfang wünschen, können innerhalb ihrer bestehenden
Vormerkung die neu eingeführten Betreuungszeiten von 30 oder 40 Stunden
pro Woche auswählen.
Mit der Erweiterung der Betreuungszeiten setzt die Stadt Duisburg die
gesetzlichen Vorgaben der KiBiz-Novellierung um und entwickelt ihr Angebot
in der Kindertagesbetreuung konsequent weiter. Das zusätzliche Angebot
soll den vielfältigen Lebenssituationen und Betreuungsbedarfen von Familien
noch besser gerecht werden und eine passgenauere Auswahl von
Betreuungszeiten ermöglichen.
Weitere Informationen zu den neuen Betreuungszeiten und zum
Vormerkverfahren erhalten Eltern über das Online-Portal Kita-Place unter
https://kitaplatz.duisburg.de/de.