Gesundheitsamt Duisburg informiert über Reisen mit wichtigen Medikamenten
Reisende, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel (wie beispielsweise
Oxycodon, Methylphenidat oder Lisdexamfetamin) angewiesen sind, dürfen
diese grundsätzlich auch auf Reisen ins Ausland mitnehmen, um die
medizinische Versorgung sicherzustellen. Für die Mitnahme ins Ausland wird
eine beglaubigte Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des
behandelnden Arztes sowie zusätzlich eine Beglaubigung durch die
Amtsapothekerin des Gesundheitsamtes benötigt. Dabei sind folgende
Regelungen zu beachten:
Betäubungsmittel können für die Dauer der Reise in entsprechender Menge
als persönlicher Reisebedarf mitgeführt werden. Die Medikamente sollten im
Handgepäck aufbewahrt werden.
Bei Reisen von bis zu 30 Tagen in beliebte Urlaubsländer des Schengener
Abkommens wie Dänemark, die Niederlande, Österreich oder Spanien dürfen
ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitgeführt werden, sofern eine vom
behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Die
Bescheinigung ist höchstens 30 Tage gültig.
Bei Reisen in andere Länder wie beispielsweise in die Türkei oder die USA
ist eine mehrsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes notwendig.
Diese muss Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, zur
Wirkstoffbezeichnung, zur Wirkstoffmenge sowie der Dauer der Reise
enthalten.
Die ärztlichen Bescheinigungen sind zusätzlich vor Reiseantritt durch die
Amtsapothekerin des Gesundheitsamtes zu beglaubigen. Dazu ist ein Termin
notwendig, der rechtzeitig vorher per E-Mail an amtsapothekerin@stadt-
duisburg.de angefragt werden muss. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr
in Höhe von fünf Euro pro Bescheinigung erhoben. Weitere Informationen
online unter http://www.duisburg.de/betaeubungsmittel_reiseverkehr.
