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Neue Grillflächen in Duisburg: Kostenlose Testphase für Buchungssystem startet

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Die Stadt Duisburg startet ab sofort mit einem neuen Buchungssystem für
ausgewiesene Grillflächen an fünf Standorten. Bis zum 31. Dezember können
die Flächen kostenlos reserviert werden. Die Stadt nutzt diesen Zeitraum als
Testphase, um erste Erfahrungen mit dem neuen System zu sammeln und
die Abläufe gemeinsam mit den Nutzern zu erproben. Ab dem 1. Januar 2027
wird für die Reservierung einer Grillfläche ein Entgelt von 15 Euro erhoben.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung Anfang Mai beschlossen, ein
Bewirtschaftungssystem für die Grillzonen zu entwickeln, vor allem, um Lärm-
, Verkehrs- und Umweltbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner
sowie das Umfeld zu reduzieren.


Das neue Angebot gilt für Grillflächen am Uettelsheimer See, am Lohheider
See, im Stadtpark Meiderich, am Toeppersee und im Biegerpark. Die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben dort in den vergangenen Wochen
gepflasterte Grillplätze eingerichtet. Ergänzend informieren neue Schilder vor
Ort über die ausgewiesenen Bereiche und die geltenden Regeln.
Eine Grillfläche bietet Platz für bis zu zwölf Personen und muss vorab online
reserviert werden: http://www.duisburg.de/grillen. Das geht auch noch direkt
vor Ort: Ein QR-Code auf den Schildern führt direkt zum Buchungssystem.
Die Buchungsbestätigung muss am Nutzungstag mitgeführt werden und dient
bei Kontrollen als Nachweis der Reservierung. Auf jeder gebuchten Fläche
darf jeweils nur ein Grill aufgestellt werden. Flüssigbrennstoffe und
Brandbeschleuniger sind verboten. Der Grill muss durchgehend beaufsichtigt
werden. Die Grillstelle darf erst verlassen werden, wenn die Glut vollständig
gelöscht ist. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht am
Grillplatz zurückbleiben.
Grillen in Duisburg
In städtischen Parks und auf städtischen Grünflächen darf ausschließlich an
den dafür ausgewiesenen Stellen gegrillt werden. Das Grillen auf Straßen
und Gehwegen sowie an Rhein- und Ruhrufern ist nicht erlaubt. Auf
Waldflächen gilt grundsätzlich ein Grill- und Feuerverbot. Ab einem
Graslandfeuerindex der Stufe 4 ist das Grillen aus Brandschutzgründen im
öffentlichen Raum – also auch auf ausgewiesenen Grillflächen – untersagt.
Weitere Informationen zu den Grillflächen, den geltenden Regeln und zur
Reservierung gibt es unter http://www.duisburg.de/grillen.