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Duisburg, Heckenschnitt ist wieder erlaubt

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Seit Monatsanfang sind wieder größere Schnittmaßnahmen an Hecken,
Sträuchern und Gehölzen erlaubt. Während zwischen dem 1. März und dem
30. September ein radikaler Rückschnitt oder das Roden von Hecken zum
Schutz brütender Vögel gesetzlich verboten ist, dürfen diese Arbeiten seit
dem 1. Oktober wieder durchgeführt werden.


Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über möglich –
allerdings nur, solange keine Nester mit Eiern oder Jungvögeln beeinträchtigt
werden. Auch der Rückschnitt von Bewuchs an Hausfassaden, der in der
Vegetationsperiode nicht gestattet ist, kann ab sofort wieder vorgenommen
werden. Dabei sollte aber immer Rücksicht auf Tiere genommen werden, die
Hecken und Sträucher als Lebensraum nutzen.
Abgeschnittene Äste, Zweige und Strauchrückstände müssen übrigens nicht
aufwendig entsorgt oder verbrannt werden. Vielmehr lassen sich aus locker
aufgeschichtetem Totholz wertvolle Lebensräume schaffen. Reisig- und
Totholzhaufen, Laubansammlungen unter Sträuchern, Fallobst oder
abgeblühte Stauden bieten zahlreichen Tierarten Schutz und Nahrung
während der kalten Jahreszeit. Zum Beispiel finden Igel dort geeignete
Winterquartiere, Pilze erhalten eine wertvolle Nährstoffgrundlage. Im
Frühjahr können dicht strukturierte Reisighaufen sogar als Nistplätze dienen
– etwa für Vögel wie den Zaunkönig oder das Rotkehlchen.
Auch Amphibien wie Erdkröten, Frösche und Molche profitieren: Sie können
unter aufgeschichtetem Holz frostgeschützt überwintern. Dafür empfiehlt es
sich, am Boden eine kleine Mulde auszuheben, diese mit grobem Astmaterial
zu füllen und darauf weitere Schichten zu stapeln. Laub oder anderes
organisches Material in den Hohlräumen sorgt zusätzlich für eine natürliche
Isolierung.
Es muss also nicht immer auf „Ordnung“ geachtet werden. Mit einfachen
Maßnahmen und „wilden Ecken“ im Garten kann jeder dazu beitragen, die
heimische Artenvielfalt zu fördern und Gärten zu lebendigen Rückzugsorten
für Pflanzen und Tiere zu machen.