Gemeinsamer Appell der rheinischen Oberbürgermeister*innen und Kämmer*innen zum Haushaltsplan 2027 des Landschaftsverbandes Rheinland
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
als Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Kämmerinnen und Kämmerer der
kreisfreien Mitgliedskörperschaften des Landschaftsverbandes Rheinland wenden wir uns mit
einem gemeinsamen und überparteilichen Appell an Sie.
Die kommunalen Haushalte im Rheinland befinden sich in einer historisch schwierigen Lage.
Steigende Sozialausgaben, hohe Tarif- und Sachkostensteigerungen, zusätzliche gesetzliche
Verpflichtungen sowie erhebliche Investitionsbedarfe führen in vielen Kommunen zu
strukturellen Defiziten. Zahlreiche Städte und Gemeinden müssen
Haushaltssicherungskonzepte aufstellen oder befinden sich bereits in entsprechenden
Konsolidierungsverfahren.
Vor diesem Hintergrund erfüllt uns die Entwicklung der Landschaftsumlage mit großer Sorge.
Gleichzeitig begrüßen wir ausdrücklich, dass die Fraktionen der Landschaftsversammlung die
außerordentlichen Belastungen der kommunalen Ebene erkannt und erste Initiativen zur
Entlastung der Umlagezahler auf den Weg gebracht haben. Dies ist ein wichtiges Signal. Nun
gilt es, diesen Weg konsequent weiterzugehen.
Wir erkennen an, dass auch der Landschaftsverband Rheinland erheblichen finanziellen
Herausforderungen ausgesetzt ist. Insbesondere die Entwicklung der
Sozialtransferaufwendungen stellt den Verband vor große Aufgaben. Gleichwohl darf die
Lösung dieser Herausforderungen nicht allein über eine steigende Belastung der
Mitgliedskörperschaften erfolgen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der kommunalen Familie
insgesamt muss Maßstab aller Entscheidungen sein.
Die inzwischen vorliegenden Erkenntnisse zu den Umlagegrundlagen eröffnen zusätzliche
Spielräume. Diese müssen vollständig zur Entlastung der Kommunen genutzt werden. Der
derzeit diskutierte Hebesatz von 18,56 Prozent darf daher nicht das Ende der
OB · Stadtverwaltung Duisburg · 47049 Duisburg
An die Fraktionen und Gruppen in der
Landschaftsversammlung Rheinland
09.10.2026
Konsolidierungsbemühungen markieren. Vielmehr erwarten wir, dass alle verfügbaren
Verbesserungen im weiteren Haushaltsverfahren konsequent berücksichtigt werden.
Darüber hinaus bedarf es zusätzlicher eigener Konsolidierungsanstrengungen des LVR. Hierzu
gehören eine konsequente Aufgaben- und Zweckkritik, die Überprüfung bestehender
Standards, die kritische Betrachtung freiwilliger Leistungen sowie die Nutzung weiterer
Effizienz- und Digitalisierungspotenziale. Um diese Effekte schon im kommenden Haushalt
verbundsatzmindernd zu berücksichtigen, fordern wir den LVR auf, einen globalen
Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent einzuplanen.
Besonders wichtig ist dabei der Blick auf die gesamte kommunale Finanzierungskette. Höhere
Landschaftsumlagen belasten nicht nur die unmittelbar Umlagepflichtigen, sondern wirken sich
über die Kreisumlagen auf zahlreiche kreisangehörige Städte und Gemeinden aus. Letztlich
verringern sie überall die finanziellen Handlungsspielräume vor Ort und erschweren
Investitionen in kommunale Infrastruktur, Bildung, Kultur, Sport und soziale Angebote.
Zugleich erwarten wir, dass gegenüber Bund und Land mit Nachdruck auf die Einhaltung des
Konnexitätsprinzips hingewirkt wird. Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben darf
nicht dauerhaft zulasten der kommunalen Ebene erfolgen. Zusätzliche Aufgaben müssen mit
einer auskömmlichen Finanzierung einhergehen.
Wir appellieren daher an Sie,
den begonnenen Konsolidierungskurs konsequent fortzuführen,
sämtliche Verbesserungen bei den Umlagegrundlagen vollständig an die Umlagezahler
weiterzugeben,
zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen,
strukturelle Reformen und Effizienzsteigerungen voranzutreiben und
den Hebesatz der Landschaftsumlage 2027 deutlich unter die bislang diskutierten Werte
abzusenken.
Die kommunale Selbstverwaltung lebt von handlungsfähigen Städten und Gemeinden. Die
kommunale Familie kann die gegenwärtigen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen.
Dafür braucht es jetzt Entscheidungen, die den Landschaftsverband und seine
Mitgliedskörperschaften gleichermaßen in die Verantwortung nehmen.
Wir bitten Sie deshalb eindringlich, die verbleibende Zeit bis zur Verabschiedung des Haushalts
zu nutzen, um zu einer spürbaren weiteren Entlastung der umlagepflichtigen Kommunen
beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Oberbürgermeister Guido Déus Stadtkämmerer Michael Fark
Stadt Bonn Stadt Bonn
Oberbürgermeister Sören Link Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack
Stadt Duisburg Stadt Duisburg
gez. gez.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Stadt Düsseldorf Stadt Düsseldorf
Oberbürgermeister Thomas Kufen Stadtkämmerer Gerhard Grabenkamp
Stadt Essen Stadt Essen
Oberbürgermeister Torsten Burmester Stadtdirektorin und Stadtkämmerin
Stadt Köln Prof. Dr. Dörte Diemert
Stadt Köln
Oberbürgermeister Frank Meyer Stadtkämmerer Ulrich Cyprian
Stadt Krefeld Stadt Krefeld
Oberbürgermeister Steffen Hebbel Stadtkämmerer Sascha Inderwisch
Stadt Leverkusen Stadt Leverkusen
Oberbürgermeister Felix Heinrichs Stadtdirektor und Stadtkämmerer Michael Heck
Stadt Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach
Oberbürgermeister Marc Buchholz Stadtkämmerer Frank Mendack
Stadt Mülheim an der Ruhr Stadt Mülheim an der Ruhr
Oberbürgermeister Thorsten Berg Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras
Stadt Oberhausen Stadt Oberhausen
Oberbürgermeister Sven Wolf Stadtdirektor und Stadtkämmerer Sven Wiertz
Stadt Remscheid Stadt Remscheid
Oberbürgermeister Daniel Flemm Stadtkämmerer Daniel Wieneke
Stadt Solingen Stadt Solingen
Oberbürgermeisterin Miriam Scherff
Stadt Wuppertal
