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Regional

FW-EN: Gemeldeter Wohnungsbrand und Personensuche in der Ruhr

Wohnungsbrand Bild Herkströter
Wohnungsbrand Bild Jens Herkströter

Hattingen (ots) Um 5.10 Uhr wurde ein ausgelöster Heimrauchmelder in Verbindung mit Brandgeruch in einem Einfamilienhaus am Müsendrei gemeldet. Aufgrund dieser Meldung musste von einem Brandereignis in dem Haus ausgegangen werden. Erste Erkundungen ergaben, dass der Rauchmelder ohne erkennbaren Grund ausgelöst hatte. Trotz umfangreichen Erkundungsmaßnahmen konnte kein Brandgeruch festgestellt werden. Daher konnte die Einsatzstelle nach 40 Minuten an die Bewohnerin übergeben werden. Alarmiert waren die hauptamtlichen Kräfte, der Löschzug Nord sowie die Schutzzielergänzungseinheiten Mitte, Oberbredenscheid und Niederwenigern.

Um 19.30 Uhr wurde ein auf der Ruhr treibendes Schlauchboot ohne Besatzung gemeldet. Ferner wurde eine Luftmatratze gesichtet. Da hier zunächst von einem Notfall ausgegangen werden musste, wurden Feuerwehr und DLRG alarmiert. Bereits nach wenigen Minuten waren die ersten Boote im Wasser. Weitere Boote wurden zeitnah nachgeführt und zu Wasser gebracht. Bis zur Klärung der Lage wurde mit massivem Kräfteansatz gearbeitet. Dabei verlief die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und DLRG absolut reibungslos und vorbildlich. Die regelmäßigen Übungen der Hilfsorganisationen haben sich hier bezahlt gemacht.

Neben der Suche auf dem Wasser kam Unterstützung aus der Luft durch einen Polizeihubschrauber. Einsatzkräfte der Feuerwehr gingen den Uferbereich ab. Weitere Feuerwehrleute sicherten die Pontonbrücke an der Stadtgrenze zu Bochum.

Trotz intensiver Suche mit vier Booten und über 50 Einsatzkräften gab es nach fast zwei Stunden keine Feststellung. Daher wurden die Maßnahmen nach Absprache mit der originär zuständigen Polizei eingestellt.

Neben der DLRG waren die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr Hattingen, der Löschzug Niederwenigern sowie die Sondereinsatzgruppe Information und Kommunikation des Löschzuges Nord mehr als zwei Stunden im Einsatz.

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POL-BO: Radarkontrollen für die 33. Kalenderwoche 2019

POL-BO: Radarkontrollen für die 33. Kalenderwoche 2019
POL-BO: Radarkontrollen für die 33. Kalenderwoche 2019

Bochum / Herne / Witten (ots) Wir wollen Sie und Ihre Familie vor schweren Unfällen schützen! Zu schnelles Fahren gefährdet ALLE überall! Zu schnelles Fahren ist Killer Nr. 1! Unter diesem Motto finden auch vom 12. bis zum 18. August Radarkontrollen in Bochum, Herne und Witten statt.

Zu Ihrer Sicherheit planen wir die nachfolgenden Geschwindigkeitskontrollen:

Bochum: Wallbaumweg (Mo.), Varenholzstraße (Di.), Stensstraße (Mi.), Hustadtring (Do.), Overdyker Straße (Fr.), Berliner Straße (Sa.), Königsallee (So.)

Herne: Grenzweg (Mo.), Hordeler Straße (Di.), Rathausstraße (Mi.), Vödestraße (Do.), Mülhauser Straße (Fr.), Sodinger Straße (Sa.), Wakefieldstraße (So.)

Witten: Husemannstraße (Mo.), Krünerstraße (Di.), Billerbeckstraße (Mi.), Holzkampstraße (Do.), Kranenbergstraße (Fr.), Ardeystraße (Sa.), Dortmunder Straße (So.)

Darüber hinaus müssen Sie in den gesamten Stadtgebieten mit weiteren Geschwindigkeitskontrollen rechnen.

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Stadt Bochum Infos:Blaualgen in Bochumer Gewässern – Stadt bittet um Vorsicht

Bei turnusmäßigen Untersuchungen hat die Stadt im großen Stadtparkteich und im Teich im Bockholt erhöhte Konzentrationen von Cyanobakterien, den sogenannten Blaualgen, festgestellt. Sie bilden sich aufgrund der hohen Temperaturen verbunden mit einem hohen Nährstoffgehalt in den Gewässern. Auch die übrigen Bochumer Stillgewässer wird die Stadt überprüfen.

 

Aufgrund der ermittelten Konzentrationen gilt ab sofort ein Bade- und Trinkverbot für Hunde in allen Bochumer Stillgewässern. Ebenso ist darauf zu achten, dass Kinder, insbesondere Kleinkinder, nicht an den Ufern spielen und/oder in direkten Kontakt mit dem Wasser kommen, da Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können. Der direkte Kontakt kann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Schleimhaut- und Hautreizungen führen, das Verschlucken zu Magen-Darm-Problemen, aber auch Atemwegsbeschwerden.

 

Die Stadt stellt an den betroffenen Teichen und Seen entsprechende Hinweisschilder auf. Sobald die Konzentration von Cyanobakterien in den betroffenen Gewässern abgesunken ist, wird das Verbot wieder aufgehoben.

 

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