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Regional

Ausrufung des Klimanotstandes im LWL

Klimanotstand ohne Divestment ist leeres Versprechen.Die Klimaschutzinitiative Fossil Free Münster kritisiert den Beschluss vom 12.7.19 mit dem der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den Klimanotstand ausgerufen hat. Der von SPD,
CDU und Grünen eingebrachte Beschluss enthält keine Aussagen zum Umgang des LWL mit
Geldanlagen in fossile Brennstoffe.
Seit über vier Jahren fordert Fossil Free Münster als Teil der globalen Klimaschutzbewegung den
Verkauf der 6,6 Millionen RWE-Aktien, die der LWL noch immer hält. In der gleichen Sitzung, in
der auch der Klimanotstand beschlossen wurde, entschied der LWL auch, mit Aktien im Wert
von über 100 Millionen Euro am Kohlekonzern RWE beteiligt zu bleiben. Der RWE-Konzern ist
einer der größten CO2-Emittenten in Europa und der LWL einer der größten kommunalen
Anteilseigner.
„Der LWL kann nicht einerseits den Klimanotstand ausrufen und andererseits die
Klimakatastrophe mitfinanzieren,“ so Friederike Kunz von Fossil Free Münster. Im Beschluss zum
teilweisen Verkauf der RWE-Aktien heißt es, die Fraktionen von SPD und CDU sähen sich in der
Verantwortung, mit dem Erbe der Beteiligung an RWE verantwortungsvoll umzugehen. „Der
einzig verantwortungsvolle Umgang wäre ein vollständiger, zeitnaher Verkauf der Aktien“, so
die Aktivistin weiter.
Fossil Free Münster begrüßt zwar, dass der LWL in seiner Entscheidung zum Klimanotstand der
Eindämmung des Klimawandels höchste Priorität einräumt, fordert jedoch, dass dieser
Erkenntnis auch verantwortungsbewusstes Handeln folgt.
Gestern hatten sich bei der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses ca. 20
Aktivist*innen von Fossil Free Münster aus Protest gegen die Entscheidung des LWL, mit knapp
5 Mio. RWE-Aktien an RWE beteiligt zu bleiben, mit Öl beschmiert.

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Stadt Bochum Infos:Neue Toiletten an Grünanlagen

Die neuen Toiletten am Monte Schlacko
Die neuen Toiletten am Monte Schlacko

Der Sommer steht vor der Tür. Viele Menschen gehen raus in die Natur und genießen das entspannte Leben in den Grünanlagen der Stadt wie am Ümminger See, am „Monte Schlacko“ in Wattenscheid oder auf der Schmechtingwiese. An diesen beliebten Ausflugszielen hat der USB nun jeweils vier mobile Toiletten aufgestellt, die kostenlos benutzt werden können – ganz im Sinne der Bochum Strategie mit ihrer auf ein sauberes Stadtbild zielenden Kernaktivität „StadtRaumPflege“. Die Toiletten werden mehrmals wöchentlich gewartet und stehen während der Sommermonate an den genannten Orten.

 

„Das geht auf eine konkrete Anregung einer Bürgerin während des Stadtputzes zurück“, sagt Oberbürgermeister Thomas Eiskirch. „Ich freue mich, dass wir die Idee schnell in die Tat umsetzen und der USB noch vor Beginn der Sommerferien die Toiletten aufstellen konnte. Wir probieren es jetzt einen Sommer mal aus.“

 

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Stadt Bochum Infos:USB Bochum GmbH, Bauarbeiten auf Wertstoffhof in Kornharpen Einschränkungen beim Parken und Rangieren möglich

USB Bochum GmbH
USB Bochum GmbH

Ab Montag, 15. Juli 2019, kann es zu Einschränkungen
beim Parken und Rangieren auf dem Wertstoff Havkenscheider Straße in
Kornharpen kommen. Auf dem Hof wird die Asphaltdecke im Bereich der
Elektroschrott-Annahme erneuert. Deshalb sind einige Parkboxen in dieser Zeit nicht
nutzbar. Die Einschränkung besteht wahrscheinlich bis einschließlich Freitag. Der
Teil des Wertstoffhofes, an dem Grünschnitt, Sperrmüll und Altholz abgegeben
werden kann, ist davon nicht betroffen.

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NRW Landtag beschließt mit neuem Hochschulgesetz mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Hochschulen Bochumer Hochschulen für angewandte Wissenschaften begrüßen Überführung des Graduierteninstituts in ein Promotionskolleg

Am 11. Juli hat der Landtag das neue NRW-Hochschulgesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, das Graduierteninstitut NRW, das seinen Sitz in Bochum hat, in ein Promotionskolleg zu überführen. Nach einer positiven Begutachtung soll es durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht bekommen. Grund genug für die Leitungen der Bochumer Hochschulen für angewandte Wissenschaften, diese Regelung nachdrücklich zu begrüßen.

"In den letzten Jahren ist Forschung für die Fachhochschulen immer wichtiger geworden. An der Hochschule Bochum etwa wird auf Feldern wie der Geothermie, der Elektromobilität, der Nachhaltigkeit und der Geoinformatik auf internationalem Niveau geforscht", erläutert Hochschulpräsident Prof. Dr. Jürgen Bock. "Umso wichtiger ist es, dass unsere Nachwuchsforscherinnen und -forscher die Chance bekommen, reibungsarm und ohne viele organisatorische Hürden die Möglichkeit zur Promotion zu bekommen."
Auch Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der Hochschule für Gesundheit, freut die Entstehung des Promotionskollegs außerordentlich, "da unsere Professor*innen, die Mitglied im Graduierteninstitut sind, künftig selbstständig und ohne zwingend notwendige Beteiligung einer Universität Promotionen durchführen können." Diese Entscheidung des Landtags sei für die Hochschule für Gesundheit, an der Fächer angeboten werden, die bislang nicht oder nur an ganz wenigen Universitäten in Deutschland zu finden sind, besonders wichtig.

Auch wenn sie als private Hochschulen nicht unmittelbar von den neuen Regelungen profitieren, sehen die Technische Hochschule Georg Agricola und die EBZ Business School die Überführung des Graduierteninstituts NRW in ein Promotionskolleg als positives Signal für alle nordrhein-westfälischen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
"Das neue Hochschulgesetz ist für die staatlich refinanzierten Hochschulen eine sehr gute Grundlage für eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung", sagt Prof. Dr. Jürgen Kretschmann, Präsident der Technischen Hochschule Georg Agricola (THGA). "Insbesondere das Promotionsvorrecht der Universitäten zu relativieren, ist für uns ein wichtiger, längst überfälliger Schritt, der das akademische Ansehen von Fachhochschulen und ihre Rolle als Innovationsmotor in NRW stärker würdigt."
"Fachhochschulen haben sich inzwischen in der deutschen Forschungslandschaft erfolgreich etabliert. Es ist daher konsequent, die Fachhochschulen durch ein eigenes Promotionsrecht bei deren Weiterentwicklung zu unterstützen", erklärt Prof. Dr.-Ing. Armin Just, kommissarischer Rektor der EBZ Business School. "Dies ist ein wichtiger Schritt, um Promotionen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen, die sich von den Disziplinen und vom Grad der Anwendungs- und Praxisorientierung von denen an Universitäten unterscheiden, zu fördern und damit das deutsche Wissenschaftssystem zu stärken, so Prof. Dr.-Ing. Armin Just weiter.

Weitere Stellungnahmen und Informationen zu neuen Hochschulgesetz bieten eine Pressemitteilung des MKW NRW <www.mkw.nrw/node/863>und die Pressemitteilung der Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften <http://www.fh-nrw.de/index.php?id=21>

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