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Regional

Stadt Bochum Infos:Stellungnahme der Bochumer Linksfraktion: Der Rechtsstaat muss für alle gelten, oder er gilt nicht

Bochumer Linksfraktion
Bochumer Linksfraktion

Der Rechtsstaat muss für alle gelten, oder er gilt nicht

Stellungnahme der Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi für die Linksfraktion zum Verhalten der Stadt Bochum bezüglich des Falls Sami A., anlässlich der Ratssitzung am 03.09.2018:

Es erfüllt uns mit Sorge, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und die anderen Verantwortlichen das Fehlverhalten der Stadt Bochum bis heute nicht zugeben. Die Abschiebung von Sami A. war „offensichtlich rechtswidrig“, das haben die Gerichte eindeutig festgestellt. Bei unserer Kritik geht es auch nicht speziell um Sami A., sondern ganz grundsätzlich um den Rechtsstaat.

Denn wir reden über keinen Einzelfall. Betroffen ist nämlich nicht nur Sami A. Im Juli wurde zum Beispiel Nasibullah S. rechtswidrig aus Neubrandenburg in das Bürgerkriegsland Afghanistan abgeschoben. Ganz ohne Islamismus- oder Gefährder-Vorwurf. Im Gegenteil war er vor der terroristischen Gewalt der radikal-islamischen Taliban geflohen! Und es geht ebenso um den Angehörigen der verfolgten Minderheit der Uiguren, der im Frühjahr rechtswidrig aus Bayern nach China abgeschoben wurde, und von dem seitdem jedes Lebenszeichen fehlt. Wir sagen: Der Rechtsstaat muss für alle gelten, oder er gilt nicht – in Neubrandenburg, in Bayern, und auch in Bochum.

Es lässt sich nicht leugnen: Die Beteiligung der Stadt Bochum an der Abschiebung von Sami A. war illegal und verfassungswidrig. Und das war auch schon so, bevor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies im Nachhinein noch einmal ausdrücklich klargestellt hat.

Wir kritisieren, dass die Verantwortlichen der Stadt Bochum zunächst nicht bereit waren, die Weisung des Gerichts zu akzeptieren. Statt ihr rechtswidriges Handeln einzusehen, sind sie gegen die Gerichtsentscheidung vorgegangen, dass Sami A. zurückzuholen sei – und haben natürlich verloren. Es ist ein höchst bedenklicher Vorgang, dass ein Gericht unserer Bochumer Verwaltung ein Zwangsgeld androhen musste, weil die Stadt nicht von sich aus bereit war, verfassungsmäßige Grundrechte zu achten.

Die Botschaft, die die Bochumer Verwaltung damit zunächst gesendet hat, war verheerend. Wie sollen die Menschen das denn bitte verstehen, wenn die Medien zum Beispiel am 13. August berichten, dass die Stadt Bochum über das Landeskriminalamt eine Einreiseverweigerung ausschreiben lassen hat – obwohl sie vom Gericht zu genau dem Gegenteil verpflichtet worden ist? Sollen sie verstehen, dass es nicht so wichtig ist, sich an Gerichtsurteile zu halten, mit denen Grundrechte verteidigt werden? Dass man da schon mal Ausnahmen machen kann?

Am 15. August gab es für die Stadt Bochum dann eine weitere krachende Niederlage vor Gericht, dieses Mal vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Erst danach gab die Stadt Bochum klein bei, und erklärte der Öffentlichkeit in einer Presseerklärung, nicht weiter gegen die Gerichtsentscheidungen vorzugehen. Allerdings nicht getrieben von Einsicht in die eigenen Fehler, sondern verbunden mit dem Hinweis, dass die Bochumer Verantwortlichen eine (Zitat) „andere Rechtsauffassung“ haben als die zuständigen Gerichte.

Wir fragen uns: Wie wollen die Verantwortlichen der Stadt Bochum verhindern, dass sich dadurch andere vielleicht sogar ermutigt fühlen, ihre „anderen Rechtsauffassungen“ auszuleben? Wir sind der Meinung: So einen Eindruck darf die Stadt Bochum nicht erwecken. Deswegen appellieren wir weiterhin, Einsicht zu zeigen und die eigenen Fehler zumindest zuzugeben.

Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind kein Beliebtheitswettbewerb. Und es ist Verpflichtung der Stadt Bochum, sie zu verteidigen. Wenn das nicht geschieht, ist das ein Tabubruch, der langfristig auf andere zurückfallen wird. Und zwar nicht nur auf Menschen wie Nasibullah S., der vor dem islamistischem Terror der Taliban geflohen ist, und der rechtswidrig zurück nach Afghanistan abgeschoben wurde. Wenn Grund- und Menschenrechte nicht für alle gelten, kann das auf uns uns alle zurückfallen. Auch auf die, die es jetzt vielleicht gar nicht so schlimm finden, dass in diesem Einzelfall Sami A. Grundrechte verletzt worden sind."

 
 
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Chöre aus Wetter (Ruhr) und Hattingen sind im Rennen um einen Auftritt mit Revolverheld: Rotkäppchen Nacht der Chöre

Rotkäppchen Nacht der Chöre: TonArt haben sich für einen Auftritt mit der Band Revolverheld beworben und warten nun gespannt auf die Vorauswahl der Jury. (Foto: Privat)
Rotkäppchen Nacht der Chöre: TonArt haben sich für einen Auftritt mit der Band Revolverheld beworben und warten nun gespannt auf die Vorauswahl der Jury. (Foto: Privat)

TonArt und Gospel Unlimited sind im Rennen um einen Auftritt mit Revolverheld

Die Spannung steigt: Sind die Chöre aus Nordrhein-Westfalen bei der
Rotkäppchen Nacht der Chöre mit dabei?

 

Aus Wetter und Hattingen auf die ganz große Bühne: Die Chöre TonArt sowie Gospel Unlimited haben sich für die Initiative Rotkäppchen Nacht der Chöre beworben. Das Ziel: mit der Band Revolverheld gemeinsam singen und so einen ganz besonderen Moment erleben. Die Sängerinnen und Sänger haben sich mit Videos ihrer Interpretationen der Revolverheld- Songs „Lass und gehen“ und „Halt dich an mir fest“ beworben. Jetzt beginnt das Warten auf die Vorauswahl der Jury, die aus dem Chorexperten und Musikproduzenten Dieter Falk, Tobias Richter, Marketing Manager Rotkäppchen Sekt, sowie der Band Revolverheld besteht. Sie geben im September ihre zehn Favoriten unter den Chören bekannt. Sind TonArt oder Gospel Unlimited dann noch dabei, sind die Fans gefragt: In einem Online-Voting können sie abstimmen und die drei Gewinnerchöre auswählen, die im November in Freyburg (Sachsen-Anhalt) zusammen mit Revolverheld auftreten werden.
 
Dieter Falk, einer der erfolgreichsten deutschen Musikproduzenten (PUR, Paul Young, Patricia Kaas), sorgt für die musikalische Qualität der Rotkäppchen Nacht der Chöre. Der Komponist hat bereits zahlreiche große Chorprojekte mit über 30.000 Sängern und Sängerinnen erfolgreich umgesetzt. „Gemeinsames Singen beflügelt“, berichtet er. „Ich bin jetzt schon gespannt darauf, die besondere Dynamik und Energie der Chöre sowohl bei den Proben als auch auf der Bühne zu erleben und diesen besonderen Moment mit ihnen zu teilen. Nun freue ich mich auf die Bewerbungsvideos und die Auswahl der Top 10 Chöre.“
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POL-BO: Raubdelikt in der City: 31-Jähriger ausgeraubt!

Bochum (ots) - Am frühen Sonntagmorgen (2. September) ist es in der Bochumer City zu einem Raubdelikt auf einen 31-jährigen Mann gekommen.

Gegen 6.10 Uhr hielt sich der Bochumer an der Viktoriastraße 53 vor einer Bar auf und wurde hier von drei südländisch aussehenden Männern in ein Gespräch verwickelt. Plötzlich wurde er von einem der Kriminellen geschubst und fiel zu Boden. Zeitgleich entriss ihm ein anderer aus der hinteren Hosentasche seine Geldbörse. Anschließend flüchtete das Räubertrio mit der Beute in Richtung Humboldtstraße.

Die Tatverdächtigen sind zwischen 25 und 32 Jahre alt und circa 180 cm groß. Einer von ihnen hatte eine Tätowierung am Hals.

Der 31-Jährige verletzte sich bei dem Übergriff leicht.

Wer hat den Vorfall beobachtet oder kann Hinweise auf die Tatverdächtigen geben?

Das Bochumer Kriminalkommissariat 31 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet unter der Rufnummern 0234 909-8105 oder -4441 (Kriminalwache) um Hinweise.

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POL-BO: Graffitisprüher in Bochum festgenommen!

Bochum (ots) - Dank eines aufmerksamen Zeugens konnten am frühen Sonntagmorgen, 2. September, zwei Graffitisprüher in der Bochumer Innenstadt vorläufig festgenommen werden. Zwei weitere Tatverdächtige flüchteten unerkannt.

Ein Zeuge meldete der Polizei gegen 3.15 Uhr vier Personen, die eine Hauswand an einem ehemaligen Bunkergebäude an der Ecke Wattenscheider Straße/Jütenstraße besprühten. Die Beamten konnten vor Ort zwei junge Männer (22 und 20 Jahre, aus Bochum und Essen) vorläufig festnehmen, zwei Personen flüchteten.

Die Ermittlungen in diesem Fall hat das Kriminalkommissariat 34 aufgenommen (0234 909-8410 oder außerhalb der Geschäftszeiten -4441).

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