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Regional

Stadt Duisburg Infos:Vorlesespaß in der Bezirksbibliothek Hamborn

Die Bezirksbibliothek Hamborn lädt alle Kinder ab vier Jahren am Donnerstag, 24. Mai, um 15.30 Uhr in die Zweigstelle Schreckerstraße 10 zum Vorlesen ein. Klaus Becker liest die Bücher „Herr Hase und Frau Bär feiern Geburtstag“ und „Opa Jan und der turbulente Geburtstag“ vor. Geburtstag, das klingt nach Geschenken und leckerem Kuchen. Wie der bei Herrn Hase und Frau Bär und bei Opa Jan gefeiert wird, erfahren die kleinen Zuhörer und Zuhörerinnen in den Geschichten. Und wer weiß, vielleicht bleibt ja auch ein bisschen Kuchen für sie übrig.

 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mehr Informationen telefonisch unter (0203) 283-5226.

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Stadt Duisburg Infos:„Frankreich (er)lesen“ in der Zentralbibliothek

Die monatliche Veranstaltung „Frankreich (er)lesen – Plaisir de lire“ in Kooperation mit der Deutsch-Französischen Gesellschaft Duisburg findet am Freitag, 25. Mai, um 17 Uhr in der Zentralbibliothek im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Stadtmitte statt. Treffpunkt ist der Lesetisch in der Musikbibliothek auf der zweiten Etage.

 

Yilmaz Holtz-Ersahin, Leiter der Interkulturellen Bibliothek und Mitglieder der Deutsch-Französischen Gesellschaft stellen interessierten Besucherinnen und Besuchern Werke französischer Autoren vor. Im April ist das Schwerpunktthema „Ortheil: Paris, links der Seine“.

 

Der Eintritt ist frei.

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Stadt Duisburg Infos:Elektronisches Anhörungsverfahren und Einführung von GiroPay im Rahmen der Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren

Seit Jahren wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren für Verkehrsdelikte (Verwarnungs- und Bußgelder) beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg zunehmend digitalisiert. Nun hat das Bürger- und Ordnungsamt das Verfahren um eine zusätzliche digitale Komponente erweitert. Die Stadt Duisburg bietet seit dem 2. Mai bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verwarnungs-/Bußgeldverfahren die Möglichkeit der „Online-Anhörung“ an.

 

Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungsgeld- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf dem jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal unter https://owi.duisburg.de anzumelden. Hierbei besteht dann Möglichkeit, beispielsweise den tatsächlichen Fahrzeugführer bekanntzugeben oder sich zur Ordnungswidrigkeit zu äußern. Es können zudem bis zu fünf Anlagen (Fotos, Nachweise, Belege) im JPG- oder PDF-Format (jede maximal 5 MB groß und max.10 MB gesamt) als Anlage beigefügt werden. Die Antwort wird dann unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten.

 

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch vorhandene Fotos vom Fahrer und vom Fahrzeugkennzeichen aufgerufen werden. Im ruhenden Straßenverkehr sind keine Fotos abrufbar.

 

Die Zugangsdaten können nur für eine Online-Anhörung (Änderungen oder Nachträge können nur am selben Tag vorgenommen werden) genutzt werden. Grundsätzlich verlieren die Zugangsdaten nach 30 Tagen ihre Gültigkeit. Bei bereits durchgeführter Anhörung oder abgelaufener Gültigkeit wird ein Zugriff verweigert. Da Informationen zu dem jeweiligen Vorgang nur mit gültigen Zugangsdaten aus der Datenbank aufgerufen werden können, besteht nicht die Möglichkeit für andere Internetnutzer die Daten oder Fotos einzusehen.

 

Die Online-Anhörung ist, außer in deutscher Sprache, noch in vierzehn weiteren Sprachen verfügbar. Die Nutzung der Online-Anhörung ist freiwillig. Es kann natürlich für die Anhörung auch weiterhin der Postweg genutzt werden.

 

Um die Bezahlung der Verwarnungsgelder zu vereinfachen, wurde die Möglichkeit eines elektronischen Zahlungsverfahrens eingerichtet. Betroffene können über das Online-Portal das ggf. angebotene Verwarnungsgeld über das Bezahlsystem GiroPay direkt bezahlen.

 

Die Stadt Duisburg hofft, dass durch diese neuen digitalen Bausteine, das Verfahren für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und beschleunigt wird.

 

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Einzigartige Chance, echte Mumien aus aller Welt zu sehen: Sonderausstellung in Hamm noch 4 Wochen geöffnet Mumienausstellung im Gustav-Lübcke-Museum: über 100 Ausstellungsstücke begeistern zahlreiche Besucher – auch für Familien konzipiert

Noch bis zum 17. Juni 2018 ist im Gustav-Lübcke-Museum in Hamm die Sonderausstellung „Mumien. Der Traum vom ewigen Leben“ zu sehen. Die Ausstellung läuft mit großem Erfolg. Zahlreiche Besucher nutzten bereits die einzigartige Chance, sich die mehr als 100 Ausstellungsstücke anzusehen – darunter auch einige echte mumifizierte Körper von Menschen und Tieren.

 

„Solche Exponate sind wirklich nur selten zu sehen. Jede Mumie besitzt ihre ganz eigene Geschichte. Forscher haben mit modernsten Methoden daran gearbeitet, diese Geheimnisse zu lüften. In der Ausstellung werden diese Geschichten erzählt“, so Ulrich Weißenberg, Fachbereichsleiter Kultur der Stadt Hamm.

 

Die Ausstellung beschäftigt sich mit den unterschiedlichsten Versuchen, die Körper Verstorbener zu erhalten: vom Totenkult der alten Ägypter über Moorleichen und südamerikanische Mumienbündel bis hin zu europäischen Gruftmumien. Natürlich entstandene Mumien sind ebenso Bestandteil der Ausstellung wie die bewusst hervorgerufene Mumifizierung durch die Menschen.

 

Die Sonderausstellung in Hamm läuft nur noch wenige Wochen und ist dienstags bis sonntags ab 10 Uhr geöffnet. Jeden Sonntag um 11.30 Uhr findet eine öffentliche Führung statt. Auch Sonderführungen können gebucht werden. Die Ausstellung ist ausdrücklich auch für Familien geeignet.

www.hamm.de/gustav-luebcke-museum

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