Zum Hauptinhalt springen

Regional

POL-BO: Mit dem Auto in den Urlaub? Aber sicher! Polizei Bochum gibt Tipps für den Ferienreiseverkehr

Bochum, Herne (ots) Mit dem Start der Sommerferien beginnt in Nordrhein-Westfalen auch die Reisezeit. Was muss man bei langen Autofahrten beachten? Wie wird das Gepäck im Auto am besten gesichert? Worauf muss man achten, wenn Haustiere mit in den Urlaub fahren? Und wie kann man sich vor Diebstahl schützen?

Diese und viele andere Fragen beantworten die Teams der Verkehrsunfallprävention/Opferschutz und der Kriminalprävention/Opferschutz des Polizeipräsidiums Bochum an zwei Terminen:

   - Mittwoch, 22. Juli, 9 bis 13 Uhr, City-Center Herne
   - Mittwoch, 5. August, 9 bis 13 Uhr, Marktplatz Bochum-Gerthe

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an einem Infostand rund um das Thema Ferienreiseverkehr informieren und mit den Expertinnen und Experten der Bochumer Polizei ins Gespräch kommen.

  • Aufrufe: 66

Duisburg, Loveparade: Öffentliche Gedenkveranstaltung

Die Stadt Duisburg richtet anlässlich des 16. Gedenktages am Freitag, 24.

Juli, ab 16.30 Uhr an der Gedenkstätte im Karl-Lehr-Tunnel in Duisburg-
Dellviertel/Neudorf eine öffentliche Erinnerungsveranstaltung für die

Betroffenen und die Angehörigen der Loveparade aus. Oberbürgermeister
Sören Link begrüßt die Anwesenden, danach spricht der Theologe und freie
Redner Stephan Steinbach. Die musikalische Begleitung übernimmt Jupp
Götz.

Weiterlesen

  • Aufrufe: 78
Nach dem Crash begutachtet Symbolbild pexels

Nach dem Crash: Warum ein unabhängiges Kfz-Gutachten in NRW bares Geld wert ist

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten kann Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall in Nordrhein-Westfalen helfen, Ihre Ansprüche zu sichern und gekürzte Versicherungsleistungen zu vermeiden. Ob Auffahrunfall auf der Autobahn, Kollision an der Ampel oder Parkrempler im Ruhrgebiet – Blechschäden gehören zum Alltag auf den Straßen. Wer im Schadensfall auf einen eigenen Sachverständigen setzt, spart nicht nur Nerven, sondern in vielen Fällen auch echtes Geld.

Freie Wahl des Gutachters: Ein Recht, das viele nicht kennen

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie in Deutschland grundsätzlich das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Gutachterkosten in der Regel übernehmen, sofern der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt. Wo genau diese Grenze liegt, ist von der Rechtsprechung nicht einheitlich festgelegt und wird im Einzelfall geprüft. Trotzdem verlassen sich viele Autofahrer zunächst auf den Prüfer, den die Versicherung selbst schickt – und geben damit ein wichtiges Stück Kontrolle aus der Hand. Ein spezialisiertes Ingenieurbüro, das Kfz-Gutachten im Raum Willich durchführt, arbeitet ausschließlich im Auftrag des Fahrzeughalters und dokumentiert Schäden ohne Rücksicht auf die Kalkulationsvorgaben eines Versicherers.

Was ein professionelles Unfallgutachten leistet

Ein qualifiziertes Gutachten geht weit über eine grobe Kostenschätzung hinaus. Es hält den Fahrzeugzustand vor und nach dem Unfall fest, listet Reparaturwege und Ersatzteile detailliert auf und beziffert Positionen, die viele Betroffene übersehen: den merkantilen Minderwert, also den Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur, sowie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten. Bei Totalschäden werden Wiederbeschaffungswert und Restwert nachvollziehbar ermittelt. Diese Dokumentation kann im Streitfall auch vor Gericht als Grundlage dienen – ein wichtiger Punkt, wenn Versicherungen die Regulierung kürzen wollen.

Mehr als Blechschäden: Bewertung, Oldtimer und Technik

Kfz-Sachverständige sind längst nicht nur nach Unfällen gefragt. Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, erben oder als Leasingrückläufer zurückgeben, profitieren Sie von einer neutralen Fahrzeugbewertung. Sie schützt beim Verkauf vor Unterbezahlung und bei der Leasingrückgabe vor überzogenen Schadensbehauptungen des Leasinggebers. Besonders sensibel ist der Bereich Oldtimer: Hier entscheiden Originalität, Historie und Substanz über den Wert, der je nach Modell und Zustand erheblich ausfallen kann. Ein Oldtimergutachten ist zudem eine übliche Grundlage für Versicherungsverträge im Klassikbereich und wird im Rahmen der Begutachtung nach § 23 StVZO für das H-Kennzeichen benötigt.

Hinzu kommen technische Spezialleistungen, die bei modernen Fahrzeugen immer wichtiger werden. Das Auslesen von Steuergeräten kann bei Streitfragen zur Unfallursache hilfreich sein, etwa wenn Assistenzsysteme im Verdacht stehen. Öl-Analysen geben Hinweise auf Motorverschleiß – nützlich beim Gebrauchtwagenkauf. Leistungsprüfstände wiederum liefern messbare Zahlen zu Motorleistung und Drehmoment, unabhängig von Herstellerangaben oder Chiptuning-Versprechen.

Blitzergutachten und Unfallrekonstruktion

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit erhalten, müssen Sie diesen nicht kommentarlos hinnehmen. Messfehler bei Blitzeranlagen sind grundsätzlich möglich, und ein technisches Sachverständigengutachten kann in solchen Fällen ein wichtiges Argument im Verfahren sein. Ähnliches gilt für die Unfallrekonstruktion: Wenn Aussagen der Beteiligten auseinandergehen, hilft eine technische Analyse von Spurenbild, Fahrzeugschäden und Bewegungsabläufen, den tatsächlichen Hergang zu klären. Gerichte und Staatsanwaltschaften ziehen solche Expertisen regelmäßig heran.

Worauf Sie bei der Wahl achten sollten

Ein guter Kfz-Sachverständiger arbeitet unabhängig, verfügt über eine anerkannte Qualifikation und dokumentiert transparent. Wichtig ist die Trennung zwischen Werkstatt und Gutachter: Wer beides aus einer Hand anbietet, kann in einen Interessenkonflikt geraten. Regionale Nähe ist ein weiterer Vorteil – zerlegte Fahrzeuge lassen sich nicht beliebig weit transportieren, und Ortstermine an Unfallstellen erfordern kurze Wege. Für Fahrzeughalter im Raum Willich und im regionalen Umfeld ist beispielsweise das Ingenieurbüro Bernd Hüsges eine Anlaufstelle vor Ort. Termine können Sie vorab vereinbaren.

Fazit: Erst Gutachter, dann Werkstatt

Die Reihenfolge nach einem Unfall kann über die spätere Regulierung entscheiden. Wer zuerst reparieren lässt und dann ein Gutachten anfertigen will, verschenkt möglicherweise Beweismittel und Ansprüche. Der bessere Weg: Sichern Sie das Fahrzeug, informieren Sie Polizei oder Versicherung und schalten Sie einen unabhängigen Sachverständigen ein. Die Kosten trägt im Haftpflichtfall in der Regel die Gegenseite, der Aufwand ist überschaubar – und das Ergebnis ist eine belastbare Grundlage für alle folgenden Schritte. Gerade in einer verkehrsreichen Region wie Nordrhein-Westfalen kann diese kleine Weichenstellung nach dem Crash für Sie einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.

  • Aufrufe: 117

Kommunen am Limit: Geplante GFG-Erhöhung verkennt fundamentale Finanzkrise

Die Landesregung Nordrhein-Westfalen hat Eckpunkte für das
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2027 vorgestellt. Für Martin Murrack,
Stadtdirektor und Kämmerer sowie Sprecher des parteiübergreifenden
Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, sind das keine guten
Aussichten:
„Die von der Landesregierung angekündigte Erhöhung des Verbundsatzes
von 23 auf 23,5 Prozent ist zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Als Antwort auf die dramatische Realität in unseren Rathäusern entpuppt sich
der Schritt bei genauerem Hinsehen jedoch als Mogelpackung.
Das Land rechnet sich eine strukturelle Erhöhung von rund 360 Millionen
Euro schön. Die tatsächliche Gesamtsumme spricht eine ganz andere
Sprache: Im Ergebnis steigt die verteilbare Finanzausgleichsmasse im GFG
2027 von 16,8 Milliarden Euro auf lediglich 17,13 Milliarden Euro. Das ist ein
reales Plus von gerade einmal rund 290 Millionen Euro oder mageren 1,72
Prozent. Damit bleibt der Zuwachs nicht nur weit hinter den eigentlich
anvisierten Orientierungsdaten von 2,5 Prozent zurück, sondern bricht
angesichts der grassierenden Inflation und explodierender Kosten vor Ort in
sich zusammen. Was uns als historische Stärkung verkauft wird, ist faktisch
ein realer Kaufkraftverlust für die Städte und Gemeinden. Das bedeutet in
den Städten vor Ort: Es ist nicht mehr, sondern weniger Geld da als
ursprünglich eingeplant wurde. Eine weitere Konsolidierung, also
Einsparungen ist die Folge.
Während Bund und Land fortlaufend neue Standards beschließen,
explodieren vor Ort vor allem die bundesgesetzlich veranlassten Soziallasten
im Bereich der Jugend- und Eingliederungshilfe. Das Ergebnis ist ein
bundesweites kommunales Rekorddefizit von über 31 Milliarden Euro – ein
unhaltbarer Zustand, den das GFG 2027 in dieser Form nicht ansatzweise
auffangen kann. Das im Juni vereinbarte Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘ muss
endlich vollumfänglich und rückwirkend umgesetzt werden.
Insbesondere der Finanzierungssaldo, also die Differenz aus Einnahmen und
Ausgaben der Gemeinden, je Einwohner (EW) für 2025 zeigt, dass das Land
NRW den Gemeinden viel zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. So
beträgt der Saldo für die Gemeinden -612 Euro pro Einwohner, der des
Landes aber nur -15 Euro pro Einwohner.
Eine derartig große Diskrepanz gibt es so nur in NRW. Zum Beispiel in
Niedersachsen beträgt das Verhältnis -450 Euro/EW bei den Gemeinden zu
-98/EW beim Land Niedersachsen.
Wie akut die Lage ist, zeigt sich beispielhaft bei uns in Duisburg: Trotz
jahrelanger, harter Konsolidierungsarbeit und dem erfolgreichen Abbau von
Altschulden zwingen uns die Rahmenbedingungen nun wieder in ein
Haushaltssicherungskonzept. Wenn selbst strukturell konsolidierte Städte
gezwungen sind, drastische Sparprogramme aufzulegen, Stellen unbesetzt
zu lassen und freiwillige Leistungen zu hinterfragen, ist das kein kommunales
Versagen. Es ist das verlässliche Symptom eines chronisch unterfinanzierten
Gesamtsystems.
Daher erneuere ich meine Kernforderung: Wir brauchen keine Trippelschritte,
sondern einen echten kommunalen Finanz-Neustart. Die Zielmarke für denVerbundsatz muss langfristig bei 28 Prozent liegen, um die
Handlungsfähigkeit der Städte dauerhaft zu sichern und gleichwertige
Lebensverhältnisse zu garantieren. 0,5 Prozentpunkte sind ein erster Schritt.
Wenn das Land jetzt zusagt, jährlich 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen bis 28
Prozent erreicht sind, könnten das die Kommunen in ihren Haushalten und
Haushaltssicherungen berücksichtigen. Das würde helfen! Die angekündigte
Modernisierungsagenda des Landes muss jetzt darüber hinaus radikalen
Bürokratieabbau und echte finanzielle Beinfreiheit liefern – andernfalls
verwalten wir bald nur noch den Mangel“, so Martin Murrack.

  • Aufrufe: 81