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Die Bundesregierung stellt Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf, der Deutschland im Falle Sarrazin gerügt hatte, heißt es: "Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses." Die Berliner Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wegen Beleidigung und Volksverhetzung eingestellt hatte, habe man gebeten, "jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken", heißt es in dem englischen Text vom 1. Juli, der dem Tagesspiegel vorliegt.

(ots)