Pin It

BundesregierungZur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags durch das Finanzgericht Niedersachsen, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU e.V., Wolfgang Steiger: "Beschluss des Finanzgerichtes Niedersachsen ist ein weiterer Fingerzeig für die Abschaffung des Soli-Zuschlages". Die Auffassung des Finanzgerichtes Niedersachsen, der Solidaritätszuschlag verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz, belegt einmal mehr, dass die weitere Erhebung des Soli-Zuschlages in der nächsten Legislaturperiode auf den Prüfstand muss", sagt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger. Der Beschluss könnte bald vor dem Bundesverfassungsgericht liegen.

Die Erklärung des Finanzgerichtes Niedersachsen ist ein deutlicher Fingerzeig an die Politik, den Soli-Zuschlag, der einst vorübergehend eingeführt wurde, schrittweise auslaufen zu lassen. Dies muss Aufgabe der neuen Bundesregierung nach der Wahl im September sein", sagt Steiger weiter. "Die Bürger haben mit der Sonderabgabe 23 Jahre lang vor allem die Kosten der Deutschen Einheit finanziert, das war gut und richtig. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politik handelt und den Einstieg in den Ausstieg in Gesetz gießt.

(wts) / Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger