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Pflege-Entwurf: Sparreform statt Zukunftsreform

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Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia
Zurkuhlen, sieht im Reformentwurf zur Pflege positive Ansätze, bedauert
aber den „fehlenden Mut“ zu grundlegenden Reformen.

„Die Bundesregierung entscheidet sich mit dem Referentenentwurf primär für
Kosteneinsparungen statt für eine Strukturreform. Rotstift statt
Gestaltung. So verstärkt sich das Gefühl, im Pflegefall nicht ausreichend
abgesichert zu sein“, kritisiert Zurkuhlen.

Als „sehr positiv“ bewertet Zurkuhlen die Einführung der Pflegebegleitung
sowie die Bündelung der Leistungen in Budgets.

KDA-Vorständin Dr. Alexia Zurkuhlen hofft auf das parlamentarische
Verfahren zur Reform der Pflege. „Grundlegende Forderungen wurden im
Referentenentwurf nicht umgesetzt: Versicherungsfremde Leistungen sollen
nicht ersetzt und Schulden des Staates bei der Pflegeversicherung aus der
Coronazeit nicht zurückerstattet werden, was verfassungsrechtlich
bedenklich ist. Schon aus diesem Grund muss hier im parlamentarischen
Verfahren dringend nachgebessert werden. Stattdessen werden die
Versicherten und Beitragszahlenden zusätzlich mit Darlehen belastet.“ Das
sei nicht generationengerecht und nachhaltig. Insgesamt belaste der
Referentenentwurf vor allem pflegebedürftige Menschen, pflegende
Angehörige und beruflich Pflegende "enorm".

Zurkuhlen sieht jedoch auch gute Ansätze, wörtlich sagte sie:
"Sehr positiv zu bewerten sind die Stärkung der Prävention und
Rehabilitation sowie das Recht auf eine Pflegebegleitung, die durch den
Pflegedschungel führen und Rechte sichern soll. Die Pflegebegleitung soll
zudem präventive und rehabilitative Maßnahmen vorschlagen und die
Möglichkeit zur selbstständigen Lebensführung so lange wie möglich
erhalten. Handlungsbedarf kann durch eine enge Begleitung früh erkannt
werden. Zudem soll die Pflegebegleitung die pflegenden Angehörigen
entlasten. Allerdings muss die Begleitung professionell geschult sein.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erwartet durch die Stärkung von
Prävention und Rehabilitation immerhin Einsparungen bis zum Jahr 2030 von
bis zu 1,2 Milliarden Euro jährlich. Von solch positiven Effekten hätten
alle Beteiligten noch erheblich mehr profitieren können, wenn nur der Mut
zu sektorenübergreifenden Maßnahmen größer gewesen wäre", so Zurkuhlen.

Ein Fortschritt sei auch die Zusammenlegung von Leistungen in ambulanten
Sach- und Entlastungsbudgets. "Das neue Sozialraumbudget für „Angebote zur
Unterstützung im Alltag“ beachtet die Forderungen des Kuratoriums Deutsche
Altershilfe, Pflege quartiersnah und sozialraumorientiert zu gestalten",
unterstrich Zurkuhlen.

"Auch die Einnahmenseite wurde berücksichtigt: Der Gesetzentwurf sieht
etwa vor, Arbeitgeber-Beiträge für Geringverdienende einzuführen."

"Leider", so bedauerte die KDA-Vorständin, "fehlen Indikationen dafür, wie
die Kommunen die ihr zu Recht zugewiesene größere Verantwortung bei der
Sicherstellung der Pflege gewährleisten sollen." Unvollendet sei des
Weiteren die Überlegung bezüglich der notwendigen Indikatoren für eine
evidenzbasierte Feststellung einer pflegerischen Unterversorgung – und die
daraus resultierende kommunale Pflegeplanung."

Irreführend sei es auch, "wenn im Referentenentwurf zu lesen ist, dass das
Ziel der Anpassung bei der Pflegegrad-Einstufung eine „Verlangsamung des
Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen“ ist. Tatsächlich verringert sich
hierdurch nur die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die ein Recht auf
eine Leistung erhalten".

Es lägen gute und finanzierbare Vorschläge für eine Zukunftsreform der
Pflege vor, so Zurkuhlen. "Man kann nur hoffen, dass es im
parlamentarischen Verfahren mehr Mut zur Gestaltung gibt.“