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Nach einer ARD-Recherche zu den umstrittenen Bezahlkarten in Fußball-Bundesligastadien (vgl. Pressemitteilung vom 16.11.2016) gibt es nun erste Konsequenzen. So wurden in den Arenen des FC Bayern München und des FC Schalke 04 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der bargeldlosen Bezahlsysteme zum Teil so geändert, dass diese nun benutzerfreundlicher sind. Verbraucherschützer, mit denen die ARD bei der Recherche zusammengearbeitet hat, sehen aber nach wie vor in manchen Stadien Nachbesserungsbedarf und prüfen weitere rechtliche Schritte.

Im November 2016 hatten Reporter der "ARD-Radio-Recherche Sport" gemeinsam mit Verbraucherschützern die Bezahlkartensysteme der Stadien von München, Augsburg, Schalke, Dortmund, Frankfurt und Berlin überprüft. Die Ergebnisse fielen zum Teil so negativ aus, dass die Verbraucherzentralen von Bayern und Nordrhein-Westfalen gegen die Betreiber der Bezahlsysteme in München, Augsburg und Schalke mit Abmahnungen vorgegangen sind.

Im Fall von Schalke beanstandete die Verbraucherzentrale NRW, dass die Rückerstattung des Restguthabens auf der Karte per Überweisung laut AGB eine Gebühr von 3 Euro kostet und bis zu eineinhalb Jahre dauern kann. Die Abmahnung der Verbraucherschützer hatte Erfolg: Per Unterlassungserklärung hat sich die zuständige Schalke Arena Management GmbH jetzt verpflichtet, auf beide Klauseln fortan zu verzichten.

Nur teilweise zufrieden sind die Verbraucherschützer dagegen mit Blick auf die Münchner Arena. Hier hatte die Verbraucherzentrale Bayern beanstandet, dass für die Rücküberweisung von Kartengutenhaben eine Gebühr von 1 Euro erhoben wird, und dass die Frist für die Rückerstattung zu knapp bemessen sei. Diesen Zeitrahmen hat die zuständige Betreiber-GmbH infolge der Abmahnung inzwischen verlängert und den gesetzlichen Vorgaben angepasst. An der ebenfalls beanstandeten Gebühr halte die Firma jedoch weiterhin fest. Gerade diese sieht Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern aber als großes Hindernis, "weil der Verbraucher, der seinen Anspruch geltend machen möchte und dafür Geld zahlen soll, sich auch davon abhalten lassen kann." Die Verbraucherzentrale prüfe deshalb weitere rechtliche Schritte.

Zu keiner Einigung ist die Verbraucherzentrale Bayern bisher mit dem Betreiber des Bezahlkarten-Systems im Stadion von Augsburg gekommen. Auch hier war unter anderem beanstandet worden, dass die Rückerstattung von Kartenguthaben Gebühren kostet. Die Firma, die neben Augsburg die Bezahlsysteme in den Fußball-Arenen in Frankfurt, Kaiserslautern und dem Berliner Olympiastadion betreibt, weigerte sich jedoch, auf diese Gebühr zu verzichten. Die Verbraucherzentrale Bayern möchte nun die Gespräche wieder aufnehmen und hätte dann die Möglichkeit, mit einer Klage gegen die Betreiberfirma vorzugehen.



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