Illegales Online-Glücksspiel effektiver ahnden: Experten empfehlen Maßnahmen für neuen Staatsvertrag
Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Experten der Universität Hohenheim
veröffentlichen Positionspapier
Anbietern von illegalem Glücksspiel im Netz effektiv das Handwerk zu
legen, ist auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland häufig
nur schwer möglich. Heute beraten die Chefin und Chefs der Staats- und
Senatskanzleien der Länder in Berlin über einen neuen
Glücksspielstaatsvertrag. Aus Sicht von Experten der interdisziplinären
Forschungsstelle Glückspiel an der Universität Hohenheim in Stuttgart
stellt die gesetzliche Neuregelung eine große Chance dar, insbesondere den
Vollzug effektiv zu stärken. In einem Positionspapier empfehlen die
Wissenschaftler vier konkrete gesetzgeberische Maßnahmen.
Die Forschungsstelle Glücksspiel hat es sich zur Aufgabe gemacht, die
verschiedenen Aspekte des Glücksspiels interdisziplinär und nach
wissenschaftlichen Methoden zu beleuchten. Über 20 Wissenschaftler bringen
ihre Expertise aus vielfältigen Bereichen ein mit dem Ziel, den weiten
Bereich Spiele und Wetten unter rechtlichen, ökonomischen, mathematischen,
sozialen, medizinischen und psychologischen Fragestellungen systematisch
zu untersuchen. Die Forschungsstelle Glücksspiel ist eine unabhängige
universitäre Einrichtung, die keine privatwirtschaftlichen Ziele verfolgt.
Gegründet wurde die Forschungsstelle im Jahr 2004.
Aus Anlass der geplanten Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags
veröffentlicht die Forschungsstelle ein aktuelles Positionspapier.
Zusammenfassung der Experten-Empfehlungen:
1. Einrichtung einer Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder als
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit der Befugnis,
Rechtsverordnungen zu erlassen.
Dieser Behörde sollte in dem neuen Glücksspielstaatvertrag die Kompetenz
zum Erlass von Rechtsverordnungen übertragen werden. Weiterhin sollte die
gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen der AöR erstinstanzlich bei
einem Gericht zentralisiert werden, um bei Streitfragen möglichst rasch
Rechtssicherheit zu erhalten. Hierfür wäre die Verwaltungsgerichtsordnung
dementsprechend anzupassen.
2. Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes, um einen Steuertatbestand
für illegale Glücksspielangebote im Internet zu schaffen.
Bisher entrichten illegale Online-Anbieter gar keine Steuer oder nur die
Umsatzsteuer auf den Bruttospielertrag. Verglichen mit dem entsprechenden
legalen Angebot wird dadurch das illegale Angebot bei Steuern und Abgaben
bevorzugt behandelt. Diese steuerlichen Vergünstigungen für illegale
Anbieter sollten abgeschafft werden.
3. Änderung des Strafgesetzbuches, um auch strafrechtlich gegen illegale
Online-Anbieter vorgehen zu können.
Das Strafgesetzbuch stellt zwar das Angebot illegaler Glücksspiele unter
Strafe, deckt hier jedoch nicht das Online-Angebot von ausländischen
Glücksspielanbietern ab. Eine Umformulierung des betreffenden Paragraphen
könnte hier helfen.
4. Zulassung von Online-Casinospielen (ohne Poker) in Verbindung mit
strengen technischen Maßnahmen zum Spielerschutz und einem weitgehenden
Werbeverbot für diese Angebote.
Derzeit ist das Angebot von Online-Casinospielen im Internet weitgehend
illegal, findet aber trotzdem statt. Es ist davon auszugehen, dass einige
Bundesländer Online-Casinospiele weiterhin zulassen bzw. dies in Zukunft
tun werden. Auch aus Gründen des Spielerschutzes ist ein regulierter Markt
einem nicht regulierten Markt vorzuziehen. Bei einem weitgehenden
Werbeverbot würde sich an der Größe des Online-Marktes kaum etwas ändern;
dem Spielerschutz könnte jedoch durch technische Maßnahmen wie einer
Sperrdatei, Rückmeldungen über das Spielverhalten und Ausgabenlimits
Rechnung getragen werden. Poker im Internet sollte nicht zugelassen werden
wegen der Betrugs- und Manipulationsgefahr.
Text: Leonhardmair
