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Bei Windparks im ländlichen Raum sollen die umliegenden Kommunen stärker finanziell teilhaben. (Bildquelle: Pixabay)
Bei Windparks im ländlichen Raum sollen die umliegenden Kommunen stärker finanziell teilhaben. (Bildquelle: Pixabay)

►       Anrainer-Kommunen sollen an Windrädern bis zu 20.000 Euro im Jahr
mitverdienen
►       Forscher schlagen vergünstigten Bürgerstromtarif für Haushalte im
Umkreis von Windrädern vor

Berlin, 25. Mai 2020 – Der Ausbau der Windenergie in Deutschland hat in
den letzten Jahren eine Flaute erlebt. Akzeptanzprobleme bei Anrainer-
Kommunen und Einschränkungen von Bürgerenergieprojekten haben zu einem
starken Rückgang beim Ausbau von Windenergieanlagen geführt. Um der
Windenergie als zentralem Bestandteil der Energiewende in Deutschland
neuen Aufwind zu geben, kommen nun neue finanzielle kommunale
Beteiligungsinstrumente ins Gespräch. So sollen Anlagenbetreiber über das
Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden, je Kilowattstunde
erzeugter Strommenge 0,1 Cent an Standort- und Nachbarkommunen des
Windrades zu zahlen. Den Vorschlag, der vom Bundeswirtschaftsministerium
in einen Gesetzgebungsprozess aufgenommen wurde, haben das Institut für
ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) gemeinsam mit der
Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held und dem Institut für Klimaschutz,
Energie und Mobilität erarbeitet.

„Kommunen und Bürgerinnen und Bürger an den Umsätzen und Gewinnen von
Windenergieanlagen vor Ort zu beteiligen, ist ein wichtiger Faktor um
Akzeptanz zu stärken – das bestätigt eine Vielzahl aktueller
Forschungsarbeiten“, erläutert Studienautor Steven Salecki vom IÖW. „Wir
schlagen vor, dass alle Kommunen innerhalb eines definierten Umkreises,
der etwa dem 15-fachen der Anlagenhöhe entspricht, finanziell beteiligt
werden. Pro Windrad ergeben sich so jährlich circa 10.000 Euro, die sicher
an die Kommune fließen.“

Windpark mit fünf Windrädern: Bis zu 100.000 Euro für Anrainerkommune

Neben der kommunalen Beteiligung empfehlen die Energieexperten, dass die
Anlagenbetreiber privaten Haushalten im Umkreis des Windrads einen
vergünstigten Bürgerstromtarif anbieten. Ist dieser etwa 20 Prozent
günstiger als der lokale Grundversorgertarif, kann ein
Vierpersonenhaushalt so pro Jahr durchschnittlich 100 bis 200 Euro sparen.
Wird vor Ort kein vergünstigter Stromtarif angeboten, so soll die Zahlung
an die Kommune auf zwei Euro pro Megawattstunde erhöht werden, also ca.
20.000 Euro pro Windrad und Jahr. Bei einem Windpark von fünf Anlagen
erhielte eine Anrainerkommune somit bis zu 100.000 Euro. „Wir gehen davon
aus, dass damit ein starker Anreiz geschaffen wird, dass sich Kommunen
wieder für die Ansiedelung von Windenergie interessieren, sich aktiv in
die Regionalplanung einbringen und die Errichtung von Windanlagen durch
lokale Akteure unterstützen“, erläutert IÖW-Energieexperte Bernd Hirschl
die Erwartungen an die finanziellen Anreize.

Basis für die Empfehlung der Forscher an das Bundeswirtschaftsministerium
war eine umfangreiche Bewertung verschiedener Instrumente, die das Ziel
verfolgen, über eine finanzielle Beteiligung von Kommunen die Akzeptanz
für den Windenergieausbau an Land zu erhöhen.