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Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 soll
die Option einer dualen Berufsausbildung in Teilzeit gestärkt werden.
Damit ist eine duale Berufsausbildung mit verkürzter täglicher oder
wöchentlicher Ausbildungszeit gemeint. Die Ergebnisse einer aktuellen
Veröffentlichung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigen, dass
der Weg zu einer vermehrten Nutzung des Modells noch weit ist.

Die Publikation beinhaltet erstmals umfangreiche deskriptive Auswertungen
zu Strukturen und Entwicklungen der Teilzeitberufsausbildung auf Basis der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Dabei werden insbesondere auch Ausbildungsverläufe analysiert, über die
bislang nur wenig Befunde vorliegen.
Die Option einer Teilzeitberufsausbildung wird bislang nur in sehr
geringem Maße genutzt. Auch im Jahr 2018 erfolgten lediglich 0,4 Prozent
aller neu abgeschlossenen Ausbildungs-verträge in Teilzeitform. Dies sind
weniger als 2.300 neu abgeschlossene Ausbildungs-verträge. Die Auswertung
zeigt, dass duale Ausbildung in Teilzeit ein deutlich höheres Risiko von
Vertragslösungen aufweist – insbesondere ein erhöhtes Risiko mehrfacher
Brüche und Unterbrechungen auch im späteren Ausbildungsverlauf. Die
Ausbildung verläuft aber bei denjenigen, die bis zur Teilnahme an der
Abschlussprüfung in der Ausbildung verbleiben, mit sehr gutem Erfolg.
Trotz der höheren familiären Belastungen und der niedrigeren
Schulabschlüsse der Auszubildenden in Teilzeit erreichen diese hohe
Erfolgsquoten – rund 92 Prozent bestehen die Abschlussprüfung.

„Eine Ausbildung in Teilzeit bietet Menschen Chancen auf eine anerkannte
berufliche Qualifikation, für die eine Ausbildung in Vollzeit aufgrund
verschiedener Faktoren keine realistische Option darstellt“, betont BIBB-
Präsident Friedrich Hubert Esser. „Die Novellierung des
Berufsbildungsgesetzes hat diese Chancen erweitert. Gekoppelt mit
entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen kann eine Ausbildung in Teilzeit in
Zukunft einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Anteil der
Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung zu verringern und das
Fachkräftepotenzial zu erhöhen.“

Dass ausbildungsbegleitende Unterstützungsmaßnahmen wirken, zeigen
Erfahrungs-berichte aus der Praxis. Die Maßnahmen können das Risiko einer
vorzeitigen Vertrags¬lösung reduzieren und Teilzeitausbildungsverhältnisse
stabilisieren. Sie sollten idealer¬weise am Einzelfall ausgerichtet sein,
von einer punktuellen Unterstützung bis hin zu länger andauernden
Begleitung reichen und nach dem Motto „So viel wie möglich, aber nicht
mehr als nötig“ verlaufen. Auf der Bundesebene existieren hier
beispielsweise die Assistierte Ausbildung oder die ausbildungsbegleitenden
Hilfen. Förderprogramme auf Landesebene runden das Angebot ab.

Mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz vom 12. Dezember 2019, das
seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist, soll die Teilzeitberufsausbildung
weiter gestärkt werden. Dabei ist unter anderem die gesetzliche
Beschränkung auf ein „berechtigtes Interesse“ als Voraussetzung entfallen,
der potenzielle Personenkreis wurde damit erweitert. Eine Ausbildung in
Teilzeit kann nun bei jedem dualen Ausbildungsverhältnis vereinbart
werden.

Weitere Befunde zur dualen Berufsausbildung in Teilzeit in Uhly,
Alexandra: Duale Berufsausbildung in Teilzeit. Empirische Befunde zu
Strukturen und Entwicklungen der Teilzeitberufsausbildung (BBiG/HwO) sowie
zu Ausbildungsverläufen auf Basis der Berufsbildungsstatistik. Version
1.0, Bonn, 2020. Download unter <www.bibb.de/vet-repository/000015>

Die BIBB-Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf“ (überaus) bietet
auf den Internetseiten <www.ueberaus.de/programme> und
<www.ueberaus.de/regelinstrumente> einen Überblick über
ausbildungsbegleitende Unterstützungsmaßnahmen und Programme auf Bundes-
und Landesebene.

Der Beitrag „Ausbildung in Teilzeit. Neue Impulse durch das
Berufsbildungsmodernisierungsgesetz“ aus der BIBB-Fachzeitschrift
„Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“, Ausgabe 3/2020, stellt
die wichtigsten Neuerungen vor, benennt die Voraussetzungen für eine
Inanspruchnahme und skizziert mögliche Teilzeitmodelle. Download unter
<www.bwp-zeitschrift.de/16604>