Erläuterungen zur Erfassung von COVID-19-Impfquoten
Für die Ermittlung der COVID-19-Impfquoten ist das RKI auf das Digitale
Impfquotenmonitoring angewiesen (DIM), ein Meldesystem, dessen Anwendung
und Zuverlässigkeit ausschließlich in der Hand der impfenden Stellen
(Impfzentren, Impfteams, Krankenhäuser, Arztpraxen, Betriebsärzte) liegt.
Allein diese Stellen übermitteln täglich die Zahl der durchgeführten
Impfungen an das RKI. Darauf hat das RKI stets hingewiesen.
Das RKI hat auch bereits im August 2021 auf die Gefahr von
Untererfassungen hingewiesen (siehe 6. COVIMO-Report vom 10.08.2021,
https://www.rki.de/DE/Content/
wie auch von Medien damals berichtet). „Die Meldung der impfenden Stellen
ist in § 4 der Coronavirus-Impfverordnung gesetzlich vorgeschrieben, sie
muss vollständig und zeitnah erfolgen, um den Impffortschritt in
Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können“, hebt
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler, der Präsident des Robert Koch-
Instituts, hervor. Eine zu niedrige Erfassung stellt daher keinen Fehler
und kein Versäumnis des RKI dar, sondern geht auf unterbliebene Meldungen
einiger impfender Stellen zurück. „Das RKI kann nur die Impfdaten
veröffentlichen, die ihm entsprechend übermittelt worden sind.“ Die
berichteten COVID-19-Impfquoten in DIM sind daher als Mindestimpfquoten zu
verstehen.
Um das Impfgeschehen so umfassend wie möglich abzubilden, führt das RKI
deshalb im Rahmen des Projekts COVIMO zusätzlich regelmäßige Befragungen
durch. Neben den Impfquoten werden dabei noch viele andere Faktoren
abgefragt, insbesondere die Impfbereitschaft sowie der Informations- und
Wissensstand zu den Impfungen. COVIMO und ähnliche Studien sind eine
wichtige Ergänzung zum DIM. Die Befragung ist zwar repräsentativ, hat aber
trotzdem nur einen begrenzten Aussagewert: So nehmen an den Befragungen
beispielsweise eher Menschen teil, die dem Impfen positiv gegenüber
eingestellt sind. Bei COVIMO muss daher von einer gewissen Überschätzung
der Impfquote ausgegangen werden.
Auf die unterschiedlichen Ergebnisse der Impfquoten bei DIM und COVIMO und
mögliche Erklärungsansätze hat das RKI bereits im 6. COVIMO-Report am
10.8.2021 hingewiesen, als erstmals eine Diskrepanz sichtbar wurde. Auch
in der anschließenden 7. COVIMO-Erhebungswelle wurden von den Befragten
deutlich höhere Impfraten angegeben. Dies hat das RKI zum Anlass genommen,
die Untererfassung in DIM erneut zu schätzen: Unter der Annahme, dass alle
an Betriebs- und niedergelassenen Ärzte gelieferten Impfstoffdosen auch
verimpft worden sind, wurde die Untererfassung im DIM mit Stand 5.10.2021
auf bis zu 5 Prozentpunkte geschätzt (siehe 7. COVIMO-Report vom
6.10.2021,
https://www.rki.de/DE/Content/
In der Altersgruppe der Erwachsenen (ab 18 Jahre) könnten zu diesem
Zeitpunkt also bereits bis zu 84 % zumindest einmal und bis zu 80 %
vollständig geimpft sein.
Als Zielimpfquote wird eine Impfquote von mindestens 85 % bei allen 12-
bis 59-Jährigen und von mindestens 90 % bei den Über-60-Jährigen
angestrebt. Selbst unter Berücksichtigung der oben genannten Schätzungen
sind diese Impfquoten weiterhin noch nicht erreicht. Das RKI empfiehlt in
seiner ControlCOVID-Strategie grundsätzlich, dass die Basismaßnahmen bis
zum nächsten Frühjahr – auch von Geimpften und Genesenen – eingehalten
werden sollten (siehe www.rki.de/control-covid).
